Zuckersteuer: Koalition legt Start auf Juli 2027 fest
09.10.26 18:32 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de
Die Abgabe soll ab Juli 2027 gelten und Getränkehersteller abhängig vom Zuckergehalt belasten. Kleine Produzenten werden durch eine Freigrenze geschützt, eine zusätzliche dritte Steuerstufe entfällt.
via dts Nachrichtenagentur
Die Regierungskoalition hat sich auf eine abgeschwächte Zuckersteuer geeinigt, die zum 1. Juli 2027 in Kraft treten soll. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) verzichtet auf eine dritte Steuerstufe und führt damit ein zweistufiges Modell ein.
Freigrenze für kleinere Hersteller
Die Steuer soll erst bei einer jährlichen Produktionsmenge von mehr als 70.000 Litern erhoben werden.
Zusätzlich soll geprüft werden, ob die Freigrenze europarechtlich auf bis zu eine Million Liter pro Jahr angehoben werden kann.
Von der Regelung profitieren vor allem kleinere Handwerks- und Familienbetriebe. Große Hersteller wie Coca-Cola oder PepsiCo sollen dagegen vollständig von der Abgabe erfasst werden, wodurch ihre Produkte teurer werden könnten.
Zweistufige Tarife statt dritter Stufe
Für Getränke mit mindestens 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter sollen 26 Cent je Liter anfallen. Ab einem Zuckergehalt von 7 Gramm pro 100 Milliliter steigt die Abgabe auf 32 Cent je Liter.
Eine ursprünglich vorgesehene dritte Stufe von 38 Cent je Liter für besonders zuckerhaltige Getränke entfällt. Die Union hatte ihre Zustimmung zur Reform an die Einhaltung der Empfehlung der zuständigen Kommission für die gesetzliche Krankenversicherung geknüpft.
Die geplante Zuckersteuer ist Teil eines gesundheitspolitischen Ansatzes, den Konsum stark gesüßter Getränke zu senken und zugleich zusätzliche Einnahmen für den Staat zu erzielen. Im Mittelpunkt steht dabei die Staffelung nach dem Zuckergehalt: Je mehr Zucker ein Getränk enthält, desto höher fällt die Abgabe je Liter aus.
Steuer zwischen Gesundheit und Haushalt
Die Finanzkommission Gesundheit hatte ein zweistufiges Modell empfohlen.
Die nun vereinbarten Sätze von 26 und 32 Cent je Liter knüpfen an diese Struktur an, während die zunächst geplante dritte Stufe entfällt. Damit wird die Steuer weniger stark differenziert als im ursprünglichen Entwurf des Finanzministeriums.
Für Verbraucher dürfte die Wirkung vor allem bei Markengetränken großer Hersteller sichtbar werden, sofern die Unternehmen die Abgabe ganz oder teilweise über höhere Verkaufspreise weitergeben.
Die tatsächliche Preiswirkung hängt davon ab, wie stark Hersteller und Handel die Kosten übernehmen und ob sich Rezepturen ändern.
Auswirkungen auf Hersteller
Die Freigrenze von mehr als 70.000 Litern Jahresproduktion nimmt kleinere Betriebe zunächst aus dem Anwendungsbereich. Eine mögliche Ausweitung bis auf eine Million Liter würde den Kreis der ausgenommenen Unternehmen nochmals vergrößern, steht aber unter dem Vorbehalt der europarechtlichen Prüfung.
Für die Koalition verbindet der Kompromiss damit zwei Ziele: Die Abgabe soll grundsätzlich kommen, zugleich werden die Belastung kleiner Hersteller und der politische Streit über die Höhe der Steuersätze begrenzt. Für Haushaltsplanung, Lebensmittelwirtschaft und Verbraucher bleibt entscheidend, wie der Gesetzentwurf konkret umgesetzt wird.