Wohnungsleerstand: Linke fordert Gesetz für Stromzählerdaten

13.10.26 04:00 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de

Die Linke will Kommunen bundesweit ermöglichen, Leerstand mithilfe anonymisierter Stromzählerdaten zu erkennen. Für die Ermittlung konkreter Wohnungen und Eigentümer wäre nach einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes eine Änderung des Bundesrechts nötig.

Hausfassade (Archiv)
Hausfassade (Archiv)
via dts Nachrichtenagentur

Kommunen sollen Leerstand gezielter erkennenKatalin Gennburg fordert eine Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes auf Bundesebene.Kommunen wie Wuppertal nutzen die Stromzählermethode bereits zur Ermittlung von Leerstand.Für die Zuordnung zu konkreten Fällen wäre laut Gutachten eine bundesrechtliche Regelung erforderlich.Die Linke fordert eine Änderung des Bundesrechts, damit Kommunen Stromzählerdaten zur Ermittlung von leer stehenden Wohnungen nutzen können.

Baupolitische Sprecherin Katalin Gennburg verwies dazu auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes.Gutachten sieht Spielraum für anonymisierte DatenDem Gutachten zufolge dürfen anonymisierte Daten bereits heute genutzt werden, weil sie keinen Personenbezug mehr haben.

Sollen die Informationen jedoch dazu dienen, konkrete Wohnungen zu identifizieren und Vermieter zur Rechenschaft zu ziehen, sei eine Gesetzesänderung auf Bundesebene notwendig.Als mögliche Grundlage nennt das Gutachten eine Ergänzung des Messstellenbetriebsgesetzes.

Gennburg fordert den Bund auf, eine entsprechende Öffnungsklausel zu schaffen.Stromverbrauch als Hinweis auf LeerstandEinige Kommunen greifen bereits auf die Methode zurück. Wuppertal gehört zu den Städten, die Stromverbrauchsdaten nutzen, um Hinweise auf ungenutzte Wohnungen zu erhalten.Das Verfahren ist rechtlich umstritten. In Berlin scheiterte ein entsprechender Vorstoß der Linken in der Vergangenheit an datenschutzrechtlichen Bedenken.Linke verweist auf Wohnungs- und KlimakriseGennburg erklärte, Leerstand könne angesichts der Wohnungs- und Klimakrise nicht hingenommen werden.

Mit einer bundesrechtlichen Regelung ließen sich leer stehende Wohnungen nach ihrer Darstellung einfacher identifizieren und Eigentümer bei verantwortungslosem Leerstand zur Rechenschaft ziehen.
Wohnungsleerstand ist in vielen Kommunen schwer vollständig zu erfassen, weil Melderegister, Bauakten und örtliche Kontrollen unterschiedliche Ausschnitte abbilden.

Der Stromverbrauch kann dabei als indirekter Hinweis dienen: Wo über längere Zeit kaum oder keine Energie abgenommen wird, liegt ein möglicher Leerstand nahe.Die politische Brisanz entsteht aus dem Gegensatz zwischen angespanntem Wohnungsmarkt und ungenutztem Bestand. Eine bundesrechtliche Öffnungsklausel könnte Kommunen ein einheitlicheres Vorgehen ermöglichen und die bisherige Rechtsunsicherheit bei der Nutzung von Messdaten verringern. Für die Betroffenen bliebe entscheidend, wie anonymisierte Auswertungen von der späteren Ermittlung konkreter Wohnungen und Eigentümer getrennt werden.Datenschutz und kommunale KontrolleDas Gutachten unterscheidet zwischen anonymisierten Daten für statistische Zwecke und personenbezogenen Informationen zur Verfolgung einzelner Fälle. Gerade dieser Übergang dürfte bei einer Gesetzesänderung zentrale Anforderungen an Zweckbindung, Zugriff, Löschfristen und die Beteiligung der zuständigen Behörden auslösen.Für Kommunen wäre die Stromzählermethode kein Ersatz für Vor-Ort-Prüfungen, sondern ein Instrument zur gezielteren Kontrolle. Ihre praktische Wirkung hinge außerdem davon ab, welche Schwellenwerte gelten, wie lange ein geringer Verbrauch berücksichtigt wird und welche rechtlichen Folgen Eigentümern bei nachgewiesenem missbräuchlichem Leerstand drohen.

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