Weißes Haus verweigert trotz Urteil Zugang zu CNN und Politico

24.09.26 15:41 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de

Trotz einer gerichtlichen Anordnung verweigert das Weiße Haus mehreren Journalisten von Politico, MS Now und CNN weiterhin den Zugang. Der Konflikt über Pressefreiheit und Akkreditierungsregeln geht damit in die nächste Runde.

Weißes Haus (Archiv)
Weißes Haus (Archiv)
via dts Nachrichtenagentur

Das Weiße Haus hat Reportern von Politico, MS Now und CNN auch nach einem US-Gerichtsurteil den Zugang verweigert. Der Secret Service konfiszierte am Donnerstagmorgen zudem den Presseausweis eines Politico-Reporters.Mehrere Journalisten abgewiesenNach Angaben der betroffenen US-Medien wurde einer Reporterin und einem Produzenten von MS Now sowie Mitarbeitern von CNN ebenfalls der Zutritt verweigert. Zuvor hatte ein US-Bundesrichter die Trump-Regierung angewiesen, den Zugang der drei Medienorganisationen unverzüglich wiederherzustellen.Gericht sieht mögliche VerfassungswidrigkeitDer Richter begründete seine Entscheidung damit, dass die Anordnung von Präsident Donald Trump wahrscheinlich verfassungswidrig sei.

Die Akkreditierungen seien ohne ordnungsgemäßen Prozess entzogen worden.Trump hatte die drei Medien in der vergangenen Woche aus dem Weißen Haus ausgeschlossen.

Als Begründung nannte er öffentlich angebliche Unwahrheit und Negativität ihrer Berichterstattung.

Das Weiße Haus hatte den Ausschluss außerdem mit Gründen der nationalen Sicherheit verteidigt.Rechtsstreit dauert anDie betroffenen Medienhäuser sehen in der Maßnahme eine Vergeltung und einen Versuch, ihre Berichterstattung zu beeinflussen.

Die Verfassung erlaube es nicht, die Pressefreiheit wegen des Inhalts kritischer Berichte einzuschränken.Die gerichtliche Entscheidung gewährt den Medien zunächst für 14 Tage wieder Zugang. Während dieser Frist wird der Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses fortgesetzt.
Der Streit berührt einen Kernkonflikt des US-Verfassungsrechts: Die Regierung darf den Zugang zu ihren Einrichtungen organisatorisch regeln, darf ihn aber nicht ohne rechtsstaatliches Verfahren als Vergeltung für missliebige Berichterstattung entziehen.

Der Erste Verfassungszusatz schützt die Pressefreiheit und begrenzt damit auch den Einfluss des Präsidenten auf die Auswahl der Berichterstatter.Besonders relevant ist der Präzedenzcharakter des Falls. Während Trumps erster Amtszeit hatte ein Bundesrichter bereits die Wiederzulassung des CNN-Reporters Jim Acosta angeordnet.

Die damalige Auseinandersetzung zeigte, dass individuelle Akkreditierungen nicht ohne Weiteres entzogen werden können. Im aktuellen Verfahren geht es darüber hinaus um mehrere Medienhäuser und um die Frage, ob die Regierung den Zugang zu einem zentralen politischen Ort nach redaktioneller Haltung steuern darf.Folgen für die BerichterstattungDer Zugang zum Weißen Haus ist für Medien nicht nur symbolisch. Reporter erhalten dort unmittelbare Informationen, können Regierungsvertreter befragen und Aussagen zeitnah einordnen.

Werden einzelne Redaktionen ausgeschlossen, kann das die Vielfalt der Perspektiven im Pressepool verringern und den Zugang der Öffentlichkeit zu unabhängiger Berichterstattung erschweren.Die einstweilige Wiederzulassung für 14 Tage schafft zunächst eine begrenzte praktische Lösung, beendet den Rechtsstreit aber nicht. Entscheidend wird sein, ob das Gericht den Ausschluss endgültig als unzulässige Vergeltungsmaßnahme bewertet und welche Regeln künftig für Akkreditierungen und Pool-Zugänge gelten.

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