Volkswagen kündigt zehn Tarifverträge zum 1. Januar 2027
30.09.26 16:18 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de
Volkswagen beendet zum Jahresende zehn Tarifverträge. Betroffen sind unter anderem Entgelt, Arbeitszeit, Ausbildungsübernahmen und Schutzregelungen für bestimmte Beschäftigtengruppen.
via dts Nachrichtenagentur
Volkswagen hat zum Ende dieses Jahres zehn Tarifverträge gekündigt. Die Kündigungen sollen zum 1. Januar 2027 wirksam werden und betreffen unter anderem Entgelt, Arbeitszeit, Mehrarbeit sowie Schutzregelungen für Beschäftigte.Zehn Verträge laufen zum Jahresende ausDie Volkswagen-Arbeitgeberseite überreichte die Kündigungen nach Angaben der IG Metall bei einem tariflichen Überprüfungsgespräch. Die Frist für eine Kündigung zum 31. Dezember lief an diesem Mittwoch aus.Zu den betroffenen Vereinbarungen gehören der Entgelttarifvertrag und der Manteltarifvertrag. Letzterer regelt unter anderem Arbeitszeit und Mehrarbeit. Außerdem stehen tarifliche Zulagen, Ausbildungsübernahmen sowie Schutzregelungen für ältere und gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte infrage.IG Metall kündigt Auseinandersetzung anIG-Metall-Verhandlungsführer Thorsten Gröger bezeichnete den Schritt als „übles Foul an der Belegschaft“ und warf Volkswagen vor, wirtschaftliche Risiken auf die Beschäftigten zu verlagern. Die Gewerkschaft werde dies nicht hinnehmen und kündigte eine entsprechende Auseinandersetzung an.Die Kündigungen markieren den Beginn neuer Verhandlungen über die künftig geltenden Arbeits- und Entgeltbedingungen.
Welche Regelungen ab dem 1. Januar 2027 ersetzt, verändert oder neu vereinbart werden, ist Gegenstand dieser Gespräche.
Die Kündigung von zehn Tarifverträgen verschärft den Konflikt über die Verteilung der Anpassungskosten bei Volkswagen.
Betroffen sind nicht nur Entgeltfragen, sondern auch Regeln zu Arbeitszeit, Mehrarbeit, Ausbildungsübernahmen sowie der Absicherung älterer und gesundheitlich eingeschränkter Beschäftigter. Mit dem Ende der Kündigungsfrist am 30. September beginnt eine Übergangsphase, bevor die Änderungen zum 1. Januar 2027 wirksam werden können.Tariflicher Rahmen unter KostendruckVolkswagen begründet den Schritt mit dem wirtschaftlichen Druck und dem Bedarf, bestehende Regelungen anzupassen.
Für die Beschäftigten bedeutet die Kündigung zunächst nicht automatisch den Wegfall sämtlicher Ansprüche: Entscheidend sind die weiteren Verhandlungen über Nachfolgeregelungen und die konkrete rechtliche Wirkung der einzelnen Verträge. Besonders weitreichend ist die Kündigung des Manteltarifvertrags, weil dieser zentrale Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit und Mehrarbeit regelt.Der Vorgang steht im Zusammenhang mit einem breiteren Sparprozess in der deutschen Autoindustrie. Hersteller und Zulieferer reagieren auf hohe Kosten, schwache Margen, den technologischen Wandel zur Elektromobilität und den internationalen Wettbewerbsdruck. Bei Volkswagen wird deshalb nicht nur über Löhne verhandelt, sondern auch über Arbeitsorganisation, Standorte und langfristige Beschäftigungssicherung.Ausblick auf die VerhandlungenFür die Belegschaft ist entscheidend, ob Arbeitgeberseite und IG Metall bis zum Jahreswechsel neue Vereinbarungen erreichen.
Scheitern die Gespräche, dürfte der Streit über Einkommen, Arbeitszeit und Schutzrechte den Konzern stärker belasten.
Die Gewerkschaft hat bereits eine Auseinandersetzung angekündigt; damit rückt neben den Vertragsinhalten auch die Frage in den Mittelpunkt, wie weit die Beschäftigten zu Zugeständnissen bereit sind.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragentagesschau: „Volkswagen kündigt fast alle Tarifverträge“ (30.09.2026)Der Beitrag bestätigt die Kündigung mehrerer Tarifverträge und ordnet sie als Reaktion auf den Kostendruck sowie den geplanten Sparkurs ein. Im Mittelpunkt stehen das Treffen von Volkswagen, IG Metall und Betriebsrat in Hannover und die Bedeutung des Manteltarifvertrags.tagesschau: „Volkswagen kündigt fast alle Tarifverträge“ (30.09.2026)Die Eilmeldung hebt den Zusammenhang mit schärferen Sparmaßnahmen hervor und nennt ebenfalls zehn betroffene Tarifverträge. Anders als der ausführlichere Regionalbeitrag bleibt sie bei den ersten Kerninformationen; Details zu den weiteren Verhandlungen sind noch offen.Beide Beiträge stimmen beim Umfang der Kündigungen und beim wirtschaftlichen Anlass überein. Der regionale Bericht setzt den Schwerpunkt auf den Verhandlungstermin und die Tarifstruktur, während die Eilmeldung die unmittelbare Unternehmensbegründung in den Vordergrund stellt.