Vergesellschaftung in Berlin: Battis zweifelt an Linken-Plänen
heute 13:02 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de
Staatsrechtler Ulrich Battis hält die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne für unverhältnismäßig und vor Gericht nicht tragfähig. Die Linke will das Vorhaben nach ihrem Wahlsieg in Berlin dennoch zum Kern möglicher Koalitionsverhandlungen machen.
via dts Nachrichtenagentur
Die Pläne der Linken zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne stoßen auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.
Der Staatsrechtler Ulrich Battis hält das Vorhaben für ungeeignet und unverhältnismäßig.Battis erwartet Scheitern vor GerichtBattis sagte der „Rheinischen Post“, durch Vergesellschaftungen allein entstünden keine Wohnungen. Es gebe mildere und vor allem wirksamere Mittel, um auf die Wohnungsprobleme zu reagieren.„Vor Gericht würde man damit daher mit Sicherheit vor die Wand fahren“, sagte der emeritierte Professor der Humboldt-Universität Berlin. Das Mittel sei weder angemessen noch geeignet.Wohnraummangel statt GesetzeslageNach Battis kann der Staat zwar Maßnahmen ergreifen, die in der Verfassung vorgesehen sind. Diese müssten jedoch stets dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.Das zentrale Problem sei der fehlende Wohnraum und nicht die derzeitige Gesetzeslage, sagte der Staatsrechtler. Die Linke will nach ihrem Sieg bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus große Immobilienkonzerne in der Stadt vergesellschaften.Linke hält an Wahlversprechen festMit dem Vorhaben sollen große private Wohnungsbestände in öffentliche Hand überführt werden.
Die Vergesellschaftung gehört zu den zentralen politischen Forderungen der Berliner Linken und soll nach dem Wahlsieg in mögliche Koalitionsverhandlungen eingebracht werden.
Die Debatte über die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände verbindet in Berlin zwei unterschiedliche Ziele: kurzfristige Entlastung von Mieterinnen und Mietern und eine langfristige Veränderung der Eigentumsstruktur. Nach dem Volksentscheid von 2021 setzte der Berliner Senat eine Expertenkommission ein, die ein Vergesellschaftungsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar sah. Zugleich blieb die Höhe der Entschädigung ein zentraler Streitpunkt.Die Linke will nach ihrem Wahlsieg große private Wohnungsbestände in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführen. Im Gespräch sind rund 240.000 Wohnungen von etwa acht Konzernen mit jeweils mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin. Die Finanzierung soll vor allem über Kredite erfolgen.
Damit würden jedoch nicht nur juristische Fragen, sondern auch erhebliche haushalterische Risiken verbunden sein, weil das Land für die Finanzierung einstehen müsste.Wohnraummangel bleibt KernproblemDie Kritik von Ulrich Battis zielt auf die Wirkungslogik des Vorhabens: Eine Übertragung bestehender Wohnungen verändert deren Eigentümer, schafft aber keinen zusätzlichen Wohnraum. Für die Berliner Wohnungspolitik bleibt deshalb entscheidend, ob neben einer möglichen Vergesellschaftung schneller gebaut, genehmigt und saniert wird. Niedrigere Mieten in kommunalen Beständen könnten den Markt beeinflussen; ihre tatsächliche Wirkung hängt jedoch von Entschädigungskosten, Bewirtschaftung und Neubauentwicklung ab.Politisch steht die Linke zudem vor der Aufgabe, mögliche Koalitionspartner von ihrem zentralen Wahlversprechen zu überzeugen.
Rechtlich wäre ein Gesetz voraussichtlich Gegenstand weiterer Verfahren.
Die Auseinandersetzung dürfte damit sowohl im Abgeordnetenhaus als auch vor den Gerichten und in der Haushaltsplanung des Landes geführt werden.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene FragenZDFheute: „Wohnungen in Berlin vergesellschaften: Was die Linke plant“ (21.09.2026)Der Beitrag bestätigt das Vorhaben der Linken und ordnet es anhand von Kosten, Mietwirkungen und Rechtsfragen ein. Einen Schwerpunkt legt er auf die mögliche Übernahme von rund 240.000 Wohnungen sowie auf die Unsicherheit über Entschädigung und Finanzierung.n-tv: „Linke will Vergesellschaftung: Können Enteignungen Berlins Mieten senken?“ (22.09.2026)Der Artikel stellt der politischen Zielsetzung konkrete Finanzierungsmodelle und Kostenschätzungen gegenüber. Er hebt stärker als der ZDF-Beitrag die Spannweite möglicher Entschädigungen, die Belastung des Landeshaushalts und die Frage hervor, ob eine Vergesellschaftung den Neubau bremsen könnte.Übereinstimmung besteht darin, dass die Linke das Projekt nach ihrem Wahlsieg vorantreiben will und dass rechtliche sowie finanzielle Hürden offen sind. Unterschiede zeigen sich vor allem bei der Gewichtung möglicher Mietentlastungen und der Risiken für Haushalt, Neubau und Wohnungsmarkt.