Vergesellschaftung Berlin: Loll stützt Dobrindts Gesetz
heute 17:58 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de
Der Anwalt Carsten Loll sieht das geplante Investitionsschutzgesetz trotz verfassungsrechtlicher Risiken mit guten Chancen. Für Berlin könnten die Entschädigungsregeln die Überführung großer Wohnungsbestände erheblich erschweren.
via dts Nachrichtenagentur
Bundesgesetz setzt hohe Hürden für Berliner VergesellschaftungDer Immobilienrechtler Carsten Loll verteidigt das von der Bundesregierung geplante Investitionsschutzgesetz gegen Kritik und räumt ihm gute Chancen ein. Zugleich sieht er bei der geplanten Vergesellschaftung von rund 160.000 Wohnungen in Berlin erhebliche rechtliche Schwierigkeiten.Loll verweist auf Artikel 15„Weil die Regierung jetzt klare Regeln formuliert, unter denen eine Vergesellschaftung möglich ist - was ihr erlaubt ist“, sagte der Anwalt der Kanzlei Latham & Watkins dem „Handelsblatt“.Der Immobilienrechtler verwies zugleich auf Artikel 15 des Grundgesetzes.
Dieser sei bislang noch nie angewendet worden, lasse sich aber nicht einfach streichen.Entschädigung zum Verkehrswert vorgesehenNach den bislang bekannten Eckpunkten sollen betroffene Eigentümer ausschließlich zum vollen Verkehrswert ihrer Immobilien entschädigt werden.
Die Entschädigungen sollen unmittelbar und in Geld erfolgen.Außerdem soll eine „zwingende Notwendigkeit“ der Vergesellschaftung nachgewiesen werden.
Gerade die Entschädigungsregeln könnten das Vorhaben der sich anbahnenden rot-rot-grünen Landesregierung in Berlin erheblich erschweren.Streit kann Jahre dauernIn Berlin sollen nach den Plänen rund 160.000 Wohnungen großer privater Wohnungskonzerne in öffentliches Eigentum überführt werden.
Nach Einschätzung Lolls müsste dabei geprüft werden, ob das Vorhaben verhältnismäßig ist und ob mildere Mittel zur Lösung der Wohnungsprobleme zur Verfügung stehen.Die Linken-Politikerin Elif Eralp, die Regierende Bürgermeisterin in der Hauptstadt werden kann, hatte das Vorgehen des CSU-Politikers Dobrindt am Montag dagegen als verfassungswidrig bezeichnet.
Weil das Berliner Vergesellschaftungsgesetz erst 2029 in Kraft treten soll, könnte der juristische Streit nach Einschätzung des Anwalts noch Jahre andauern.
Der Streit berührt zwei Ebenen des deutschen Verfassungsrechts: Artikel 15 des Grundgesetzes erlaubt grundsätzlich, Grund und Boden sowie Produktionsmittel durch Gesetz in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen.
Zugleich gelten dabei die Anforderungen des Rechtsstaats, insbesondere Verhältnismäßigkeit und eine angemessene Entschädigung.Die geplante Regelung des Bundes zielt nach den bekannten Eckpunkten darauf, die Bedingungen für eine Vergesellschaftung bundesweit zu präzisieren.
Dazu gehören eine Entschädigung zum vollen Verkehrswert, eine unmittelbare Geldzahlung und der Nachweis einer zwingenden Notwendigkeit. Für Berlin würde das die finanziellen und rechtlichen Anforderungen an die Überführung großer Wohnungsbestände deutlich erhöhen.Verfassungsrechtlicher ZielkonfliktDem steht der Berliner Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen gegenüber, auf den sich die politischen Pläne beziehen.
Vorgesehen ist die Überführung von rund 160.000 Wohnungen in öffentliches Eigentum; das Berliner Vergesellschaftungsgesetz soll nach der dts-Meldung erst 2029 in Kraft treten.Damit dürfte der Konflikt nicht kurzfristig entschieden werden.
Entscheidend werden neben der Ausgestaltung des Bundesgesetzes die konkrete Entschädigungssumme, die Begründung der Notwendigkeit und die Prüfung milderer Mittel sein. Für Mieter und Eigentümer geht es deshalb sowohl um die künftige Organisation großer Wohnungsbestände als auch um die finanziellen Folgen eines möglichen Verfahrens.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene FragenBayerischer Rundfunk: „Koalition diskutiert Pläne für Investitionsschutzgesetz“ (27.10.2026)Der Beitrag beschreibt den Plan, bei Vergesellschaftungen eine Entschädigung zum Verkehrswert festzuschreiben. Er setzt den Schwerpunkt auf die Diskussion innerhalb der Koalition und ergänzt damit die juristische Bewertung des Immobilienrechtlers.tagesschau: „Justizministerin Hubig sieht noch "viele Fragezeichen" bei Gesetz zu Vergesellschaftungen“ (27.10.2026)Der Bericht stellt heraus, dass das Gesetz eine mögliche Vergesellschaftung von bis zu 160.000 Wohnungen in Berlin erschweren soll. Anders als die Stellungnahme von Loll betont er den politischen und rechtlichen Klärungsbedarf innerhalb der Bundesregierung.Beide Beiträge bestätigen den Zusammenhang zwischen dem geplanten Bundesgesetz und den Berliner Vergesellschaftungsplänen.
Unterschiede liegen vor allem in der Gewichtung: Während der BR die Koalitionsdebatte hervorhebt, konzentriert sich die tagesschau stärker auf offene rechtliche Fragen.