Stefanie Hubig plant Bußgelder bei Verstößen gegen Mietpreisbremse
heute 08:22 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kündigt schärfere Sanktionen gegen Vermieter an, die gegen die Mietpreisbremse verstoßen. Zugleich will sie Schlupflöcher bei Kurzzeit- und möblierten Vermietungen schließen und setzt beim Wohnungsbau auf Gebäudetyp E und eine Bundesbaugesellschaft.
via dts Nachrichtenagentur
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Verstöße gegen die Mietpreisbremse künftig deutlich härter ahnden.
Sie kündigte schärfere Sanktionen an und verwies darauf, dass bisher in der Regel lediglich die zu viel gezahlte Miete an die Betroffenen zurückerstattet werden muss.Nach Hubigs Darstellung reicht diese Rückzahlung nicht aus, um Vermieter wirksam von überhöhten Forderungen abzuschrecken.Bußgelder und Reform von Mietwucher im BlickDie Ministerin erklärte, eine Expertengruppe beschäftige sich derzeit mit der Einführung von Bußgeldern bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse sowie mit einer Reform der gesetzlichen Regelung zum Mietwucher. Ziel sei es, Schutzlücken im Mietrecht zu schließen und die Mietpreisbremse „wirklich scharf zu schalten“.Hubig betonte zugleich, dass die Mietpreisbremse grundsätzlich wirke, es aber noch zu viele Möglichkeiten gebe, sie zu umgehen.
Besonders problematisch seien aus ihrer Sicht Kurzzeitvermietungen und die Vermietung möblierter Wohnungen, bei denen derzeit häufig höhere Mieten verlangt werden.Gesetzentwurf im Bundestag beratenEin Gesetzentwurf der Ministerin zu diesen Fragen wird nach ihren Angaben bereits im Bundestag beraten.
Damit soll insbesondere die Umgehung der Mietpreisbremse über zeitlich befristete und möblierte Vermietungsangebote erschwert werden.Darüber hinaus kündigte Hubig an, das einfache und kostengünstige Bauen mit dem sogenannten Gebäudetyp E zu erleichtern. Sie verwies außerdem auf Pläne für eine Bundesbaugesellschaft, die zusätzlichen Wohnraum schaffen und Bauvorhaben effizienter umsetzen soll.Klare Absage an Enteignungen großer WohnungskonzerneMit Blick auf Forderungen nach Enteignung großer Wohnungskonzerne, wie sie etwa von der Linkspartei in Berlin erhoben werden, bezog Hubig eine klare Gegenposition. In der Bundesregierung bestehe nach ihren Worten Einigkeit, dass der Weg der Vergesellschaftung nicht zielführend wäre.Eine Enteignung großer Unternehmen koste viel und bringe wenig, sagte die SPD-Politikerin. Stattdessen müsse die Politik aus ihrer Sicht dafür sorgen, dass verstärkt in neue Wohnungen investiert werde, um den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten und zugleich den Mieterschutz zu stärken.
Die Ankündigung von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, Verstöße gegen die Mietpreisbremse künftig mit Bußgeldern zu ahnden und den Tatbestand des Mietwuchers zu reformieren, zielt auf eine Verschärfung des bestehenden Mietrechts. Die Mietpreisbremse existiert seit Jahren, gilt in angespannten Wohnungsmärkten und soll überhöhte Neuvertragsmieten begrenzen, wurde aber in der Praxis immer wieder als zahnlos kritisiert.Hubig setzt nun an zwei Schwachstellen an: Zum einen sollen Vermieter, die gegen die Mietpreisbremse verstoßen, nicht nur zu hoher Miete zurückzahlen, sondern zusätzlich sanktioniert werden.
Zum anderen rückt sie Kurzzeitvermietungen und möblierte Wohnungen in den Fokus, mit denen reguläre Mietpreisgrenzen bislang häufig umgangen werden.
Dass ihr Gesetzentwurf bereits im Bundestag beraten wird, zeigt, dass die Debatte um wirksamen Mieterschutz und Wohnraumsicherung ein zentrales Thema der aktuellen Legislatur bleibt.Konfliktlinien im WohnungsmarktMit der Absage an Enteignungen großer Wohnungskonzerne grenzt sich Hubig zugleich klar von Forderungen ab, wie sie etwa in Berlin erhoben werden.
Statt Vergesellschaftung setzt sie auf strengere Regeln und Anreize für Neubau, etwa durch den Gebäudetyp E und eine Bundesbaugesellschaft. Diese Linie markiert den Versuch, Marktmechanismen beizubehalten, aber mit schärferen Eingriffen gegen Missbrauch zu kombinieren.Bedeutung für Mieter und VermieterFür Mieter in Ballungsräumen könnten strengere Sanktionen und klarere Regeln bei möblierten und kurzzeitig vermieteten Wohnungen mehr Rechtssicherheit und niedrigere Einstiegsmieten bedeuten.
Vermieter müssen sich darauf einstellen, dass Schlupflöcher enger gezogen und Verstöße nicht mehr folgenlos bleiben.
Zugleich bleibt offen, wie schnell und konsequent neue Wohnungen geschaffen werden können, damit der Druck auf die Mieten insgesamt nachlässt.