Sexuelle Belästigung: SPD begrüßt Strafverschärfung bei Worten

heute 18:28 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt den Vorstoß von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, verbale und nonverbale sexuelle Belästigung härter zu ahnden. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert kritisiert den geplanten Straftatbestand als rechtlich unklar und wenig wirksam.

SPD-Logo (Archiv)
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via dts Nachrichtenagentur

SPD unterstützt Hubigs Vorstoß zum SexualstrafrechtDie SPD-Bundestagsfraktion hat die von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgesehene Strafverschärfung bei sexueller Belästigung begrüßt. Die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Carmen Wegge, betonte, verbale und nonverbale Übergriffe im öffentlichen Raum träfen vor allem Frauen.Wegge fordert Schutz vor ÜbergriffenWegge sagte der „Welt“, es sei kein Kompliment, wenn Männer Frauen in der Öffentlichkeit sagten, wo sie sie anfassen wollten, oder sie bedrängten.

Frauen mieden in der Dunkelheit öffentliche Orte, wechselten die Straßenseite und hätten gelernt, solche Äußerungen wegzulächeln.Aus diesen Übergriffen entstünden Angst und Vermeidungsstrategien, so Wegge. Deutschland müsse ein sicheres Land für Frauen sein; für Taten mit dieser Wirkung brauche es deshalb eine Regelung im Strafgesetzbuch.Kritik aus SachsenSachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) lehnt eine Strafverschärfung bei Belästigung ab. Nicht jede Geschmacklosigkeit müsse sofort eine Straftat sein, sagte sie und verwies auf das Strafrecht als schärfstes Schwert des Rechtsstaats.Geiert verwies außerdem auf Erfahrungen aus den Niederlanden und bezweifelte die Wirkung eines solchen Straftatbestands. Der vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene Tatbestand habe aus ihrer Sicht unklare rechtliche Grenzen und könne Erwartungen wecken, die Strafverfahren in der Praxis kaum erfüllten.Geiert warnt vor SymbolpolitikDie sächsische Justizministerin fordert stattdessen wirksamen Schutz vor sexueller Gewalt und sexueller Belästigung.

Eine Ausweitung des Strafgesetzbuchs dürfe nicht zu Symbolpolitik führen.
Die geplante Strafverschärfung zielt auf Verhaltensweisen, die bislang häufig unterhalb der Schwelle des geltenden Sexualstrafrechts liegen.

Nach dem Vorhaben sollen auch verbale und nonverbale sexuelle Belästigungen im öffentlichen Raum strafrechtlich erfasst werden.

Damit würde der Gesetzgeber den Schutz vor sogenannten Catcalling-Handlungen ausweiten.Rechtspolitisch steht dabei der Ausgleich zwischen effektivem Schutz und klaren gesetzlichen Grenzen im Mittelpunkt. Strafrechtliche Normen müssen so bestimmt sein, dass Betroffene geschützt werden und zugleich nachvollziehbar bleibt, welches Verhalten strafbar ist. Genau an dieser Abgrenzung entzündet sich die Kritik aus Sachsen.Schutzwirkung und RechtsklarheitFür Frauen kann wiederholte oder aggressive Belästigung den Alltag im öffentlichen Raum erheblich prägen.

Vermeidungsverhalten, etwa das Wechseln der Straßenseite oder das Meiden dunkler Orte, verweist auf eine gesellschaftliche Wirkung, die über die einzelne Äußerung hinausgeht.Der Entwurf des Bundesjustizministeriums soll diese Wirkung stärker berücksichtigen.

Zugleich bleibt im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu klären, wie Tatbestände formuliert, Beweise bewertet und Grenzen zu bloßer Geschmacklosigkeit gezogen werden.Debatte über den GesetzentwurfDie politische Auseinandersetzung dürfte sich deshalb nicht nur um die grundsätzliche Anerkennung sexueller Belästigung drehen, sondern auch um die praktische Durchsetzbarkeit. Befürworter erwarten ein klares Signal und zusätzlichen Schutz, Kritiker warnen vor einer symbolischen Strafrechtsausweitung.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragenstern: „Hubig legt Gesetzentwurf gegen sexuelle Belästigung vor“ (02.11.2026)Der Artikel berichtet über den geplanten neuen Straftatbestand für verbale und nonverbale sexuelle Belästigungen.

Damit bestätigt er den Kern des Vorhabens, während die dts-Meldung den politischen Streit zwischen SPD und Sachsens Justizministerin besonders hervorhebt.Tagesschau: „Hubig legt Gesetzentwurf zur Verschärfung des Sexualstrafrechts vor“ (02.11.2026)Die Tagesschau stellt ebenfalls heraus, dass künftig Belästigungen durch Worte oder Gesten strafbar sein sollen.

Der Schwerpunkt liegt stärker auf den einzelnen Regelungsinhalten des Entwurfs; die offene Frage bleibt, wie weit die neue Strafbarkeit reichen soll.Über den geplanten neuen Tatbestand besteht in den Berichten Einigkeit. Unterschiede zeigen sich beim Schwerpunkt: Während die dts-Meldung die politische Zustimmung und Kritik gegenüberstellt, erläutern die anderen Beiträge vor allem Inhalt und Reichweite des Gesetzentwurfs.

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