Rente mit 63: Janda nennt Abschaffung nach 45 Jahren zentral
heute 12:11 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de
Constanze Janda nennt die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren einen Kernpunkt der Reform. Sie begründet das mit den Milliardenkosten und stellt eine Übergangsfrist von fünf Jahren als realistisch dar.
via dts Nachrichtenagentur
Constanze Janda, Co-Vorsitzende der Rentenkommission, hält die Empfehlung zur Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren für „zentral“. Die Regelung verursache jedes Jahr Kosten in Milliardenhöhe, die für die Finanzierung der gesetzlichen und der geplanten kapitalgedeckten Altersvorsorge benötigt würden.Janda verteidigt den ReformvorschlagJanda sagte dem „Tagesspiegel“, die Empfehlung sei keineswegs eine von vielen und damit verzichtbar. Wenn sie eine der 33 Empfehlungen nennen müsste, die weniger wesentlich sei, wäre ihr die Abschaffung der abschlagsfreien Rente auf keinen Fall eingefallen.Früher oder später müsse diese Rentenart ohnehin abgeschafft werden, weil sie nicht nachhaltig finanzierbar sei.
Andernfalls müssten nach ihrer Darstellung jüngere Versicherte die zusätzlichen Belastungen tragen.Kritik an der politischen DebatteJanda warf den politisch Verantwortlichen vor, es sich zu einfach zu machen.
Bestimmte Aspekte würden als ungerecht empfunden, anschließend werde die Reform nicht weiterverfolgt.Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren komme außerdem nicht ausreichend den Menschen zugute, für die sie gedacht sei, sagte Janda. Als Beispiel nannte sie einen Dachdecker, der für den früheren Ruhestand eines gut situierten Büroangestellten aufkomme.Schutz für gesundheitlich BelasteteDie Kommission habe eine Rentenart für Menschen konzipiert, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten könnten.
Von dieser Regelung würde nach Jandas Darstellung tatsächlich der Dachdecker profitieren.Für die Abschaffung der bisherigen Regelung müsse es Übergangsfristen geben.
Fünf Jahre halte Janda für realistisch. Die neue, kapitalgedeckte Säule sei zudem mit zwei zusätzlichen Beitragspunkten kalkuliert und könne nur funktionieren, wenn die abschlagsfreie Rente keine weiteren Milliardensummen binde.
Die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren ist seit 2014 möglich und wird umgangssprachlich weiterhin als „Rente mit 63“ bezeichnet, obwohl die Altersgrenze für jüngere Jahrgänge inzwischen höher liegt. Nach geltendem Recht können ab 1964 Geborene bei erfüllten 45 Versicherungsjahren grundsätzlich mit 65 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand gehen.Die Größenordnung erklärt die politische Brisanz: 2025 gingen nach Angaben aus der aktuellen Debatte rund 262.000 Menschen über diese Rentenart abschlagsfrei in den Ruhestand. Eine DIW-Modellrechnung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Abschaffung die Rentenversicherung je Rentnerjahrgang um rund 9,5 Milliarden Euro entlasten könnte; zugleich könnten dem Arbeitsmarkt etwa 125.000 Vollzeitkräfte erhalten bleiben.
Diese Werte beschreiben mögliche Effekte und ersetzen keine gesetzliche Entscheidung.Übergangsfristen im MittelpunktFür Versicherte gilt zunächst weiterhin das bestehende Rentenrecht. Politisch entscheidend wären daher der Beginn einer Neuregelung, der Schutz rentennaher Jahrgänge und die Ausgestaltung einer möglichen Schutzrente für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können.
Eine fünfjährige Übergangsfrist würde insbesondere die Planungssicherheit für ältere Jahrgänge erhöhen, während kürzere Fristen den Anpassungsdruck verstärken könnten.Die Debatte berührt damit drei Ziele zugleich: die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung, die Sicherung von Arbeitskräften und die Anerkennung langer Versicherungsbiografien.
Für Betroffene bleibt bis zu einem beschlossenen Gesetz maßgeblich, welche Voraussetzungen sie nach dem derzeit geltenden Recht erfüllen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene FragenFrankfurter Rundschau: „Gewerkschaft fordert fünf Jahre Frist bei „Rente mit 63“ – für Jahrgang 1965 wird es eng“ (23.09.2026)Der Beitrag ordnet die geplante Abschaffung aus Sicht der Übergangsregelungen ein und stellt den möglichen Schutz rentennaher Jahrgänge heraus. Anders als die Äußerung der Kommissionschefin konzentriert sich der Artikel auf die praktische Bedeutung der Frist für Versicherte und auf die Forderung nach mindestens fünf Jahren Vertrauensschutz.Frankfurter Rundschau: „Rente mit 63 vor dem Aus? Was die Rentenkommission jetzt für Millionen Versicherte plant“ (22.09.2026)Dieser Beitrag stellt die Reichweite der Rentenart, ihre Nutzung durch Millionen Versicherte und mögliche Folgen für Arbeitsmarkt und Rentenfinanzen in den Mittelpunkt. Er bestätigt den Reformvorschlag, setzt den Schwerpunkt aber stärker auf statistische Verteilungseffekte und die von der Kommission vorgeschlagene Schutzrente.Beide Beiträge behandeln die Abschaffung als zentralen Bestandteil der geplanten Reform. Unterschiede bestehen vor allem bei der Perspektive: Während der jüngere Bericht die Übergangsfrist und individuelle Planungssicherheit hervorhebt, fokussiert der ältere Beitrag auf Größenordnung, Kosten und Arbeitskräfte.