NRW-Landesregierung weist Mikrohandel in Suchthilfezentren zurück

01.09.26 13:47 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat Forderungen aus Köln und Düsseldorf nach einer Duldung von Mikrohandel in Suchthilfezentren klar zurückgewiesen. Kommunen verweisen angesichts der Crack-Welle auf praktische Probleme, während das Land drogen- und ordnungspolitische Grundsätze betont.

Drogenbesteck (Archiv)
Drogenbesteck (Archiv)
via dts Nachrichtenagentur

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Vorstoß aus Köln und Düsseldorf abgelehnt, Mikrohandel mit illegalen Drogen in Suchthilfezentren zu tolerieren.

Gesundheits- und Innenministerium sehen das Konzept grundsätzlich kritisch und pochen auf das Verbot des Rauschgifthandels.Land pocht auf drogenpolitische GrundsätzeEin Sprecher von Gesundheitsminister Karl Josef Laumann (CDU) betonte gegenüber der FAZ, eine staatliche Tolerierung von Mikrohandel würde einen wesentlichen ordnungs- und drogenpolitischen Grundsatz relativieren, nämlich das Verbot des Rauschgifthandels. Aus dem Gesundheitsministerium in Düsseldorf heißt es zudem, durch Mikrohandel würde letztlich ein legaler Absatzmarkt für einen Geschäftszweig der organisierten Kriminalität geschaffen.Kommunen drängen auf neue AnsätzeBereits im Mai hatten sich die Kölner Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) und sein Düsseldorfer Amtskollege Stephan Keller (CDU) mit der Bitte an die schwarz-grüne Landesregierung gewandt, Mikrohandel in Suchthilfezentren ihrer Städte tolerieren zu dürfen. In einem Beitrag für die FAZ boten Burmester und Keller Mitte Juni an, Köln und Düsseldorf könnten als bundesweite Pionierstädte für ein solches Modell agieren.

Vorbild soll das bereits in den 1990er-Jahren entwickelte Zürcher Modell sein.Verweis auf Zürcher Modell und Grenzen des HandelsEin Sprecher des Kölner Oberbürgermeisters Burmester stellte nun klar, dass es wie in der Schweiz darum gehen müsse, Vorkehrungen zu treffen, damit in Konsum- und Anlaufstellen kein Dealen stattfindet, also kein geschäftsmäßiger Handel. Ziel sei demnach, Konsumierende zu erreichen, ohne gewerbsmäßigen Handel innerhalb der Einrichtungen zuzulassen.Enttäuschung in Düsseldorf über ablehnende HaltungDer Düsseldorfer Oberbürgermeister Keller reagierte enttäuscht auf die Entscheidung des Landes. Er verwies darauf, dass der Handel mit Drogen schon heute Tag für Tag auf den Straßen der Stadt toleriert werde. Mit den bisherigen rechtlichen Möglichkeiten kämen die Städte nach seinen Worten den Folgen der Crack-Welle nicht mehr bei.Forderung nach Lösungen von Land und BundKeller bekräftigte, er und Burmester forderten weiterhin Lösungsvorschläge von der Landes- und Bundespolitik, um der Situation besser begegnen zu können.

Die beiden Oberbürgermeister planen nun einen neuen Anlauf über den Deutschen Städtetag, um das Thema auf breiterer Ebene zu platzieren.

Keller zeigte sich zugleich überzeugt, dass die Crack-Problematik mittlerweile auch in Berlin so sichtbar sei, dass dort idealerweise aus eigenem Antrieb gehandelt werde.
Die ablehnende Haltung der nordrhein-westfälischen Landesregierung zum Mikrohandel in Suchthilfezentren fügt sich in eine seit Jahren verfolgte Linie einer restriktiven Drogenpolitik, die den Handel mit illegalen Substanzen grundsätzlich unterbinden soll. Im Mittelpunkt steht der ordnungs- und sicherheitspolitische Ansatz, wonach jede Form der Duldung von Handel als Aufweichung des strafrechtlichen Verbots verstanden wird. Zugleich verweist die Landesregierung auf die Verflechtung des Drogenhandels mit organisierter Kriminalität und sieht in einer Tolerierung des Mikrohandels die Gefahr, kriminelle Strukturen indirekt zu stärken.Kommunale Belastung und Crack-WelleDie Initiative der Oberbürgermeister aus Köln und Düsseldorf macht deutlich, wie stark große Städte derzeit von einer Crack-Welle und offenen Drogenszenen belastet sind. Kommunen stehen vor der Aufgabe, gesundheitliche Schäden zu begrenzen, Konflikte im öffentlichen Raum zu reduzieren und gleichzeitig mit begrenzten ordnungsrechtlichen Mitteln zu arbeiten.

Suchthilfezentren dienen dabei als zentrale Einrichtungen, um Konsumierende zu erreichen, sie medizinisch zu betreuen und Wege in Therapie oder Beratung zu eröffnen.

Die Diskussion um Mikrohandel ist Ausdruck der Suche nach neuen, teils kontroversen Instrumenten, um das Geschehen stärker zu kontrollieren und aus der anonymen Straßenszene in betreute Strukturen zu verlagern.Modellversuche und bundespolitische DimensionDer Verweis auf das Zürcher Modell zeigt, dass internationale Erfahrungen in die Debatte einfließen. In der Schweiz wurden bereits in den 1990er-Jahren Schritte unternommen, den Konsum harter Drogen stärker zu entkriminalisieren und ihn in überwachte Einrichtungen zu verlagern, um Gesundheitsrisiken und Beschaffungskriminalität zu senken.

Die nordrhein-westfälische Diskussion berührt damit grundsätzliche Fragen: Wie weit soll Staatssicherheit gehen, und wie stark darf der Staat pragmatisch auf Schadensbegrenzung setzen, wenn klassische Repressionsansätze an ihre Grenzen stoßen?

Dass Burmester und Keller einen neuen Anlauf über den Deutschen Städtetag planen, zeigt, dass das Thema über einzelne Kommunen hinausreicht und eine bundesweite Abstimmung zwischen Ländern, Kommunen und Bundespolitik erforderlich machen kann.

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