Kabinett beschließt Investitionsverpflichtung für Mediendienste

heute 11:58 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de

Das Bundeskabinett hat eine Investitionsverpflichtung für Streamingdienste und Sender beschlossen.

TV-Fernbedienung mit Streaming-Anbietern (Archiv)
TV-Fernbedienung mit Streaming-Anbietern (Archiv)
via dts Nachrichtenagentur

Diese sollen künftig mindestens acht Prozent ihres Jahresumsatzes in den Filmstandort Deutschland investieren.

Zusätzlich gibt es Subquoten für deutschsprachige Inhalte, unabhängige Produzenten und die Herstellung neuer Werke.Mit dem Beschluss stehen die im vergangenen Jahr verdoppelten Filmfördermittel des Bundes in Höhe von 250 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

Zusammen mit den Mitteln der kulturellen Filmförderung und der Filmförderungsanstalt stellt der Bund jährlich mehr als 300 Millionen Euro für Filmproduktionen bereit. Die Länderförderungen kommen hinzu.Kulturstaatsminister Wolfram Weimer sagte, dass mit dem Kabinettsbeschluss eine neue Stufe im internationalen Standortwettbewerb für den deutschen Film gezündet werde. "Wir haben über Parteigrenzen hinweg entschieden, mit dem Filmbooster so viel Geld in die heimische Filmbranche zu geben, wie nie zuvor." Zugleich nehme man die Streaminganbieter und Sender deutlich in die Pflicht, gebe ihnen über die Öffnungsklausel aber auch Spielraum. "Damit kann die gesamte Filmwirtschaft nun erstmals wirklich verlässlich über Jahre hinaus planen."Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) ergänzte, dass Deutschland eine großartige Filmszene habe und diese weiter gestärkt werde. Ziel sei es, mehr Aufträge nach Deutschland und Europa zu holen und europäische Inhalte zu fördern. "Wir wollen, dass europäische Inhalte gestreamt werden." Und man fördere die Arbeit unabhängiger Produzenten.Neben der Basisinvestitionsquote von acht Prozent setzt das Gesetz auch Anreize für weitergehende freiwillige Selbstverpflichtungen: Ab einer Investitionsquote von zwölf Prozent oder mehr ist es den Medienunternehmen erlaubt, von bestimmten Detailvorgaben des Gesetzes abzuweichen.

Ziel dieser Öffnungsklausel ist es laut Bundesregierung, "signifikante Aufträge" für die deutsche Filmwirtschaft sicherzustellen, ohne unverhältnismäßig in die Geschäftsmodelle der Streamer und Sender einzugreifen.

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