IS-Anschlagsplan: GBA lässt Iraker in Barnim festnehmen

heute 15:19 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de

Ein irakischer Staatsangehöriger ist im Landkreis Barnim festgenommen worden, weil er eine IS-inspirierte Terrorgruppe in Deutschland gegründet haben soll. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft plante er Anschläge gegen vermeintliche „Ungläubige“ und hatte bereits eine Kirche in Bremen ausgespäht.

Generalbundesanwalt (Archiv)
Generalbundesanwalt (Archiv)
via dts Nachrichtenagentur

Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag einen irakischen Staatsangehörigen im Landkreis Barnim in Brandenburg durch Beamte des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei festnehmen lassen.

Der Mann steht im Verdacht, eine terroristische Vereinigung gründen zu wollen und einen schweren Anschlag in Deutschland vorbereitet zu haben.Verdacht auf Gründung einer TerrorgruppeNach Angaben des Generalbundesanwalts ist der Beschuldigte der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung dringend verdächtig. In diesem Zusammenhang werden ihm außerdem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.Im Haftbefehl wird dem irakischen Staatsangehörigen zugeschrieben, die radikal-islamistische Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) zu teilen. Im Frühjahr 2025 soll er geplant haben, gemeinsam mit weiteren Personen Anschläge in Deutschland gegen aus seiner Sicht Ungläubige zu begehen.Kirche in Bremen als mögliches erstes ZielZur Umsetzung seiner Pläne soll sich der Verdächtige bereits eine Schusswaffe beschafft haben.

Zudem soll er eine Kirche in Bremen ausgekundschaftet haben, die nach seiner Vorstellung das erste Anschlagsziel der geplanten Gruppe sein sollte.Nach den bisherigen Erkenntnissen soll der Mann für seine Pläne eine bislang unbekannte Person gewonnen haben.

Versuche, weitere Personen anzuwerben, seien jedoch gescheitert.Untersuchungshaft angeordnetDer Beschuldigte wurde am Donnerstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser eröffnete ihm den Haftbefehl und ordnete den Vollzug der Untersuchungshaft an.Die weiteren Ermittlungen der Bundesanwaltschaft und der Sicherheitsbehörden sollen nun klären, inwieweit die Planungen bereits fortgeschritten waren und ob weitere Beteiligte eine Rolle gespielt haben.
Die Festnahme des irakischen Staatsangehörigen im Landkreis Barnim reiht sich ein in eine Serie von Verfahren gegen mutmaßliche Anhänger des sogenannten Islamischen Staates in Deutschland. Sicherheitsbehörden beobachten seit Jahren, dass sich ein Teil der islamistischen Szene von propagandistischen Inhalten des IS radikalisieren lässt und dabei zunehmend auch Anschlagsziele innerhalb Deutschlands in den Blick nimmt.Besonders bedeutsam ist in diesem Fall der Vorwurf der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung.

Damit geht die Generalbundesanwaltschaft über den Vorwurf einer Einzeltat hinaus und sieht einen strukturellen Ansatz, mit mehreren Personen eine dauerhafte Gruppe zu etablieren, die Anschläge gegen als „Ungläubige“ betrachtete Menschen verüben sollte. Dass nach den bisherigen Erkenntnissen eine Kirche in Bremen als erstes Ziel ausgekundschaftet worden sein soll, zeigt, dass nicht nur staatliche Einrichtungen, sondern auch religiöse Orte im Fokus solcher Planungen stehen können.Einordnung im sicherheitspolitischen KontextDeutschland hat in den vergangenen Jahren mehrfach islamistisch motivierte Angriffe erlebt, darunter Anschläge auf öffentliche Plätze, religiöse Einrichtungen und Einzelpersonen.

Die Sicherheitsbehörden versuchen, durch frühzeitige Ermittlungen, Überwachung und Eingriffe bereits im Stadium der Vorbereitung solche Taten zu verhindern. Der Vorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und des Verstoßes gegen das Waffengesetz unterstreicht, dass die Ermittler davon ausgehen, dass konkrete Schritte zur Umsetzung der Pläne bereits unternommen wurden.Für die Bevölkerung bedeutet der Fall, dass Kirchen und andere potenzielle symbolträchtige Orte weiterhin im Fokus der Gefahrenabwehr stehen.

Zugleich zeigt das Verfahren, dass Hinweise auf Radikalisierung und mögliche Gewaltpläne frühzeitig aufgegriffen werden können und zu Maßnahmen wie Durchsuchungen, Festnahmen und Untersuchungshaft führen.

Wie tragfähig die Beweislage ist und ob es zu einer Anklage und später zu einem Prozess kommt, wird sich in den kommenden Monaten entscheiden, wenn die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen vertieft und die Rolle möglicher weiterer Beteiligter klärt.

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