Innenministerium kündigt Rücknahmeverfahren nach Passbetrug an
vor 24 Sekunden, dts-nachrichtenagentur.de
Das Innenministerium will den Betrugsfall bei Einbürgerungen aufarbeiten und Rücknahmeverfahren prüfen. Im Zentrum stehen mutmaßlich erschlichene deutsche Pässe über fingierte NS-Verfolgten-Abstammungen.
via dts Nachrichtenagentur
Das Bundesinnenministerium will den Fall um die groß angelegte Täuschung bei Einbürgerungen aufarbeiten.
Sobald ausreichend Informationen vorliegen, soll das Bundesverwaltungsamt Rücknahmeverfahren einleiten.Ministerium kündigt Konsequenzen anEin Sprecher sagte dem "Spiegel", man werde "alles Erforderliche unternehmen, um erfolgte Betrugshandlungen in Wiedergutmachungsverfahren aufzudecken". Innenminister Alexander Dobrindt messe den aufgedeckten Fällen große Beachtung bei.Nach Angaben des Ministeriums bedauere man die Identitätsdiebstähle, bei denen Antragsteller missbräuchlich Biografien von NS-Betroffenen verwendet hätten.
Mit den Rücknahmeverfahren könnten die erschlichenen deutschen Pässe wieder entzogen werden.Fingierte Verwandtschaft zu NS-OpfernVergangene Woche war bekannt geworden, dass sich etliche Betrüger, hauptsächlich aus China, deutsche Pässe erschlichen hatten.
Sie stellten Einbürgerungsanträge beim Bundesverwaltungsamt in Köln und gaben sich dabei als Verwandte von Juden aus, die einst von den Nationalsozialisten verfolgt und aus Deutschland vertrieben worden waren.Die Täter nutzten Artikel 116 des Grundgesetzes, der die Wiedereinbürgerung von NS-Opfern und deren Nachfahren ermöglicht. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und das Bundeskriminalamt ermitteln in diesem Zusammenhang gegen 32 Beschuldigte.So gingen die Betrüger vorNach den bisherigen Erkenntnissen liefen die Täuschungen oft nach einem ähnlichen Muster ab. Es wurden eine israelische Geburtsurkunde und ein Pass gefälscht, mit neuem Namen und neuem Geburtsort.Notare beglaubigten die Unterlagen, danach gingen die Dokumente an Konsularbeamte in einer deutschen Vertretung.
Beim Bundesverwaltungsamt in Köln kamen am Ende nur die notariell gestempelten Kopien an.Verfahren unter DruckDer Ministeriumssprecher verteidigte die generellen Abläufe bei den Antragsprüfungen im Bundesverwaltungsamt. Das BVA hatte bereits vor der Veröffentlichung des Falls mitgeteilt, dass man sich zu laufenden Ermittlungen nicht äußere.
Der Fall trifft einen besonders sensiblen Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts, weil er auf einer Regel beruht, die NS-Verfolgten und ihren Nachfahren einen besonderen Zugang zur Wiedereinbürgerung eröffnet.Die nun angekündigten Rücknahmeverfahren zeigen, dass die Behörden nicht nur die strafrechtliche Seite, sondern auch die verwaltungsrechtlichen Folgen in den Blick nehmen.
Für die Betroffenen kann das bedeuten, dass erschlichene Einbürgerungen wieder aufgehoben werden und deutsche Pässe verloren gehen.Bedeutung für das VerfahrenDer Vorgang dürfte den Druck auf die Prüfmechanismen im Bundesverwaltungsamt erhöhen.
Gerade bei Anträgen mit Auslandsbezug sind Dokumentenprüfung, Identitätsfeststellung und die Plausibilisierung familiärer Linien zentral, weil genau dort Missbrauch ansetzen kann.Politischer und administrativer KontextPolitisch ist der Fall auch deshalb heikel, weil er das Vertrauen in ein Verfahren berührt, das historisch begründet und rechtlich besonders geschützt ist. Die angekündigte Aufarbeitung dürfte daher nicht nur die einzelnen Fälle betreffen, sondern auch die Frage, ob die bestehenden Kontrollen bei Wiedergutmachungsanträgen ausreichend sind.Für die Praxis ist entscheidend, wie schnell das BVA nach belastbaren Informationen Rücknahmeverfahren einleitet und wie eng es dabei mit Ermittlungsbehörden zusammenarbeitet. Je nach Zahl und Struktur der Fälle könnte daraus ein längerfristiger Prüf- und Nachsteuerungsbedarf entstehen.