Informationsfreiheitsgesetz: Hennemann warnt vor Aushöhlung
06.10.26 12:35 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Moritz Hennemann kritisiert geplante Einschränkungen beim Zugang zu staatlichen Informationen. Er plädiert stattdessen für mehr Open Data und ein Transparenzgesetz.
via dts Nachrichtenagentur
Der neue Bundesdatenschutzbeauftragte Moritz Hennemann warnt vor einer Aushöhlung des Informationsfreiheitsrechts. Bei einem Termin am Dienstag in Berlin kritisierte er Vorschläge zur Reform des Informationsfreiheitsgesetzes.Hennemann kritisiert geplante Reform„Die Debatte über eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes macht mir leider weniger Freude“, sagte Hennemann. Über Präzisierungen und Anpassungen könne man selbstverständlich nachdenken, erklärte er. Als Beispiel nannte er militärische und sicherheitsbezogene Belange, die bereits heute einen Ausnahmegrund im IFG bildeten.Dass diese Belange präzisiert werden sollten, könne er nachvollziehen.
Die aktuellen Vorschläge liefen allerdings teilweise „auf eine Aushöhlung des Informationsfreiheitsrechts hinaus“, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte. Eine solche Pauschalität überzeuge ihn nicht.Forderung nach mehr Open DataStatt Einschränkungen regte Hennemann eine Stärkung von Open-Data-Vorgaben an, etwa im Rahmen eines Transparenzgesetzes.
Behörden könnten Informationen dann stärker von sich aus veröffentlichen, anstatt sie erst nach individuellen Anträgen bereitzustellen.Koalition beschließt Umbau des IFGDie Koalition aus Union und SPD hatte im Juli beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz umzubauen.
Nach den bisherigen Plänen sollen künftig nur noch Privatpersonen IFG-Anträge stellen dürfen.Außerdem sollen Antragsteller entgegen der bisherigen Praxis ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen müssen.
Gegen diese Vorhaben gab es anschließend Kritik, unter anderem von Journalistenverbänden und der Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erlaubt Bürgern grundsätzlich, staatliche Unterlagen ohne den Nachweis eines besonderen Interesses anzufordern. Der Zugang kann bereits heute aus Gründen des Datenschutzes, des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder wegen öffentlicher Sicherheitsinteressen eingeschränkt werden.Die von der Koalition im Juli beschlossene Reform zielt nach der dts-Meldung auf eine engere Nutzung des Gesetzes.
Besonders weitreichend wären dabei zwei Änderungen: Anträge sollen nur noch Privatpersonen stellen dürfen, und Antragsteller müssten ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Damit würde der Zugang nicht mehr allein an der gewünschten Information, sondern zusätzlich an der Person und ihrem Anliegen anknüpfen.Transparenz und SicherheitsinteressenHennemanns Einwand verweist auf einen grundsätzlichen Zielkonflikt. Sicherheitsbehörden benötigen geschützte Bereiche, zugleich müssen Ausnahmen eng und nachvollziehbar begrenzt bleiben, damit das Informationsfreiheitsrecht nicht praktisch entwertet wird. Eine pauschale Erweiterung von Ausnahmegründen könnte insbesondere Recherchen erschweren, bei denen Missstände oder staatliche Fehlentscheidungen dokumentiert werden sollen.Sein Vorschlag, Open-Data-Vorgaben und ein Transparenzgesetz zu stärken, setzt an einer anderen Stelle an: Informationen würden nicht erst auf Antrag, sondern grundsätzlich proaktiv veröffentlicht. Für Bürger, Verbände und Journalisten könnte das Verfahren dadurch einfacher werden.
Entscheidend bliebe, welche Daten tatsächlich erfasst werden, welche Sicherheitsausnahmen gelten und ob Behörden die Veröffentlichung personell und technisch leisten können.