Häusliche Gewalt: Hubig erleichtert Ausstieg aus Mietvertrag

vor 49 Minuten, dts-nachrichtenagentur.de

Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium soll Betroffenen die Trennung vom Täter erleichtern. Vorgesehen sind außerdem eine Kostenpflicht des Täters für Folgen des Mietverhältnisses sowie zusätzlicher Schutz für Kinder und pflegebedürftige Angehörige.

Stefanie Hubig (Archiv)
Stefanie Hubig (Archiv)
via dts Nachrichtenagentur

Opfer häuslicher Gewalt sollen sich künftig leichter aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Täter lösen können.

Ein Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht zudem vor, dass Täter grundsätzlich für bestimmte Kosten aufkommen müssen, die nach dem Auszug entstehen.Ansprüche bei gemeinsamer WohnungDer Entwurf soll Betroffenen klare gesetzliche Ansprüche gegen den Täter geben.

Dazu zählen mögliche Schäden an der Wohnung und Mietzahlungen, die nach dem Auszug weiter geleistet werden müssen.Hubig erklärte, der Weg in ein selbstbestimmtes und sicheres Leben sei nach häuslicher Gewalt oft noch lang; die geplanten Regelungen sollten ihn etwas einfacher machen.

Betroffene sollen sich dadurch räumlich und finanziell leichter von ihren Peinigern trennen können.Familiengerichte sollen Umfeld einbeziehenDer Gesetzentwurf sieht außerdem einen erweiterten Schutz für Kinder und Angehörige von Opfern häuslicher Gewalt vor. Familiengerichte sollen Schutzmaßnahmen künftig auch ohne gesonderten Antrag zugunsten von Personen anordnen können, die von der gewaltbetroffenen Person abhängig sind.Nach dem Gewaltschutzgesetz können Gerichte bereits längerfristige Kontakt- oder Näherungsverbote verhängen.

Bislang gilt dieser Schutz jedoch grundsätzlich nur für die gewaltbetroffene Person selbst; Kinder oder pflegebedürftige Angehörige im selben Haushalt sind nach den Angaben zum Entwurf davon ausgeschlossen.
Häusliche Gewalt betrifft nicht nur die unmittelbare körperliche oder psychische Sicherheit, sondern häufig auch die Wohnsituation. Gemeinsame Mietverträge können dazu führen, dass Betroffene trotz eines Auszugs weiterhin rechtlich und finanziell mit dem Täter verbunden bleiben.

Der angekündigte Gesetzentwurf setzt an diesem praktischen Problem an.Die geplanten Ansprüche sollen die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung stärker dem Täter zuordnen.

Dazu gehören mögliche Schäden an der Wohnung und Mietzahlungen, die nach dem Auszug weiterlaufen.

Für Betroffene kann das die Entscheidung erleichtern, eine gefährliche Wohnsituation zu verlassen, ohne zugleich ein unkalkulierbares finanzielles Risiko tragen zu müssen.Schutz für das UmfeldEine weitere Änderung betrifft Kinder und pflegebedürftige Angehörige. Familiengerichte sollen Schutzmaßnahmen künftig auch zugunsten abhängiger Personen im Haushalt anordnen können, ohne dass dafür ein gesonderter Antrag erforderlich ist. Damit würde der Schutz stärker an der tatsächlichen Gefährdung im familiären Umfeld ausgerichtet.Praktisch entscheidend wird sein, wie die neuen Ansprüche in Mietverhältnissen umgesetzt werden und wie schnell Gerichte Schutzmaßnahmen anordnen können.

Für Betroffene bleiben daneben Beratungsstellen, Frauenhäuser, Polizei und Familiengerichte zentrale Anlaufstellen.

Der Entwurf verbindet damit zivilrechtliche Entlastungen mit einer Erweiterung des familiengerichtlichen Schutzes.

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