Grüne-Politikerin Mihalic drängt Union auf AfD-Verbotsinitiative
heute 00:00 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de
Die Grünen drängen die Unionsfraktion im Bundestag, sich einer Initiative für ein AfD-Verbotsverfahren anzuschließen und verweisen dabei auf verfassungsrechtliche Möglichkeiten. Hintergrund ist eine seit über einem Jahr laufende, bislang unbeantwortete Initiative von Irene Mihalic.
via dts Nachrichtenagentur
Die Parlamentsgeschäftsführerin der Grünen im Bundestag, Irene Mihalic, fordert die Union auf, sich an einer Initiative für ein Verbotsverfahren gegen die AfD zu beteiligen.
Seit über einem Jahr reagierten die Spitzen der Union auf Bundesebene nach ihren Angaben nicht auf ihren Vorschlag, gemeinsam ein AfD-Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen.Mihalic kritisiert Zurückhaltung der Union im BundMihalic bezeichnete es als positiv, dass in Teilen der Union auf Länderebene inzwischen das Bewusstsein gewachsen sei, dass demokratische Kräfte handeln müssten.
Dadurch werde eine Initiative über den Bundesrat aus ihrer Sicht wahrscheinlicher. Zugleich mahnte sie, die Union auf Bundesebene dürfe sich nicht länger „wegducken“ und müsse sich einer solchen Initiative anschließen.Zur Begründung verwies die Grünen-Politikerin auf Äußerungen des Unionsfraktionsvorsitzenden Thorsten Frei.
Dieser habe mit Blick auf Sachsen-Anhalt den sogenannten Bundeszwang ins Gespräch gebracht, ein Instrument, mit dem der Bund ein Land zur Erfüllung seiner Pflichten anhalten kann, wenn es das Grundgesetz oder andere Bundesgesetze nicht befolgt.Verweis auf mögliche Verfassungswidrigkeit der AfDNach Darstellung von Mihalic erwartet Frei damit selbst verfassungswidriges Verhalten der AfD. Daraus leite sich für sie die Frage ab, weshalb die CDU/CSU-Fraktion bislang keine Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD beim Bundesverfassungsgericht anstrebe. Die AfD sei nach ihren Worten „keine Partei wie jede andere, sondern eine rechtsextreme Kraft, die unsere Demokratie und ihre Prinzipien frontal angreift“.Mihalic hält es angesichts dieser Einschätzung für fahrlässig, „die offensichtlichen nächsten Schritte weiter hinauszuzögern“. Sie plädiert daher für ein koordiniertes Vorgehen der demokratischen Parteien, um ein Verbotsverfahren zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten.Hohe Hürden für Parteiverbote im GrundgesetzNach Artikel 21 des Grundgesetzes können Parteien als verfassungswidrig eingestuft werden, wenn sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
Über die Verfassungswidrigkeit entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht.Das Gericht kann dabei nicht von sich aus tätig werden.
Ein Prüfauftrag muss nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung erfolgen.
Erst auf dieser Grundlage könnte in einem gerichtlichen Verfahren geklärt werden, ob die AfD die Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllt.
Die Forderung von Irene Mihalic nach einer gemeinsamen Initiative für ein AfD-Verbotsverfahren berührt einen der sensibelsten Bereiche des deutschen Parteienrechts. Ein Parteiverbot gilt als schärfstes politisches und juristisches Mittel gegen verfassungsfeindliche Kräfte und ist historisch nur zweimal gegen Parteien angewandt worden.
Vor diesem Hintergrund ist nachvollziehbar, dass selbst Parteien, die der AfD scharf gegenüberstehen, abwägen, ob ein Verbotsantrag rechtlich aussichtsreich und politisch verantwortbar ist.Rechtlicher Rahmen und politische AbwägungenArtikel 21 des Grundgesetzes setzt hohe Hürden für ein Parteiverbot: Es reicht nicht aus, dass eine Partei als extremistisch eingestuft wird, vielmehr muss sie nach Zielen oder Verhalten darauf ausgerichtet sein, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden.
Frühere Verfahren – etwa gegen die NPD – zeigen, dass das Bundesverfassungsgericht sehr genau prüft, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind und ob die Partei tatsächlich ein Gewicht hat, das die Demokratie ernsthaft bedroht.Genau hier liegt ein Kern der Debatte: Befürworter eines Verbotsverfahrens argumentieren, die AfD überschreite mit Teilen ihres Programms und mit Äußerungen einzelner Funktionäre wiederholt die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit. Skeptiker verweisen dagegen auf die Möglichkeit, dass ein gescheitertes Verbotsverfahren die AfD politisch stärken und ihr ein „Märtyrer“-Narrativ verschaffen könnte. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass auch ein erfolgreicher Verbotsbeschluss die dahinterstehenden Einstellungen nicht verschwinden lässt, sondern sie lediglich aus der institutionellen Politik in andere Bereiche verdrängen könnte.Bundeszwang, Länderperspektive und AusblickDie von Thorsten Frei angesprochene Möglichkeit eines Bundeszwangs gegenüber einem Bundesland verweist darauf, dass die Auseinandersetzung mit der AfD nicht nur bundesweit, sondern auch in einzelnen Ländern besonders zugespitzt ist. In Ländern mit hohen AfD-Ergebnissen stellt sich die Frage, wie staatliche Institutionen mit einer Partei umgehen, die zugleich Teil der parlamentarischen Landschaft und Gegenstand verfassungsrechtlicher Kritik ist. Ein gemeinsamer Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung hätte Signalwirkung: Er würde zeigen, dass die demokratischen Parteien trotz Differenzen im Detail bereit sind, gemeinsam eine mögliche Verfassungswidrigkeit prüfen zu lassen.Für Bürgerinnen und Bürger bleibt wichtig: Ein Verbotsverfahren ist kein kurzfristiges Instrument, sondern ein langwieriger juristischer Prozess mit ungewissem Ausgang. Unabhängig davon, ob ein Antrag gestellt wird, entscheidet letztlich das Bundesverfassungsgericht allein über die Frage der Verfassungswidrigkeit. Die aktuelle Debatte zeigt jedoch, dass der Umgang mit der AfD zunehmend nicht nur politisch, sondern auch verfassungsrechtlich gedacht wird.