Eva Umlauf drängt NRW-Ministerpräsident Wüst auf AfD-Verbotsverfahren
vor 56 Minuten, dts-nachrichtenagentur.de
Die Holocaust-Überlebende Eva Umlauf drängt NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst, ein Verbotsverfahren gegen die AfD voranzutreiben. In einem persönlichen Brief knüpft sie dabei an dessen Besuch im Konzentrationslager Auschwitz an und formuliert konkrete politische Erwartungen.
via dts Nachrichtenagentur
Die Holocaust-Überlebende und Präsidentin des Internationalen Auschwitz-Komitees, Eva Umlauf, fordert den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU) auf, ein Verbotsverfahren gegen die AfD voranzutreiben. In einem Brief erinnert sie Wüst an dessen Besuch im Konzentrationslager Auschwitz im Mai und mahnt, seinen Worten dort konkrete politische Schritte folgen zu lassen.Appell mit Verweis auf Auschwitz-BesuchUmlauf schreibt, Wüst habe in Auschwitz erklärt, Erinnerung ohne Konsequenz bleibe eine bloße Geste. Daran anknüpfend bittet sie ihn nun, die von ihm benannte Verantwortung wahrzunehmen.
Sie verweist darauf, dass Wüst aus seiner Sicht zunächst eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern für notwendig hält, die Erkenntnisse zu einem möglichen Verbotsverfahren zusammenträgt und bewertet.Mit Blick auf den Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt zieht Umlauf eine historische Parallele: Auch die NSDAP habe ihre erste Landesregierung im damaligen Freistaat Anhalt gestellt, bevor Adolf Hitler acht Monate später Reichskanzler wurde. Zwar betont sie, Geschichte wiederhole sich nicht, doch die aktuellen Entwicklungen weckten in ihr schlimmste Erinnerungen.Sorge über AfD-Pläne in Sachsen-AnhaltIhre Besorgnis begründet Umlauf unter anderem mit Plänen der AfD in Sachsen-Anhalt, Flüchtlingskinder in Sonderklassen zu unterrichten und Kinder mit Behinderungen aus Regelklassen zu nehmen.
Dies würde nach ihrer Darstellung die bisher erreichte Inklusion wieder abschaffen.
Zudem bezeichnet sie die Remigrationspläne der Partei als verfassungs- und menschenwürdewidrig.Vor diesem Hintergrund appelliert Umlauf an Wüst, aktiv zu werden.
Sie sieht in den beschriebenen politischen Vorhaben der AfD eine Gefahr für grundlegende Prinzipien des Bildungswesens und der Gleichbehandlung und verknüpft diese mit der Verantwortung, aus der Erinnerung an die NS-Verbrechen Konsequenzen zu ziehen.Drei konkrete Forderungen an Hendrik WüstUmlauf formuliert drei konkrete Schritte, um ein Verbotsverfahren voranzubringen.
Erstens solle Wüst umgehend darauf hinwirken, dass ein solches Verfahren eingeleitet wird. Dazu schlägt sie vor, dass er im Oktober den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz übernimmt und das Thema AfD-Verbotsprüfung auf die Tagesordnung setzt.Zweitens bittet sie ihn, mit Menschen in Sachsen-Anhalt ins Gespräch zu kommen, die angesichts der politischen Lage Angst haben.
Sie lädt Wüst zu einem persönlichen Austausch nach München ein und bietet an, dafür ausreichend Zeit einzuplanen – symbolisiert durch ihre Formulierung, sie werde Kaffee kochen.Bundesrat und Bundesverfassungsgericht im FokusDrittens fordert Umlauf Wüst auf, im Bundesrat für Unterstützung des Vorhabens zu werben.
Sie betont zugleich, dass allein das Bundesverfassungsgericht über eine mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD entscheidet.
Ergäbe eine Prüfung, dass die Partei verboten werden könnte, wäre dies aus ihrer Sicht für Wüst ein "Handlungsbefehl", die Verfassung zu schützen.Umlauf verweist darauf, dass viele Zeitzeugen schon bald nicht mehr leben werden, um zu erinnern und zu warnen.
Sie ruft Wüst deshalb auf, die Verantwortung zu übernehmen, die die Generation der Überlebenden künftig abgeben muss. Damit verbindet sie persönliche Biografie, moralische Mahnung und einen konkreten politischen Handlungsauftrag.Verfassungsrechtlicher Rahmen für ParteiverboteNach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, wenn sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
Über die Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.Das Gericht kann nicht von sich aus tätig werden.
Erforderlich ist ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung auf Grundlage des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes.
Umlaufs Appell zielt darauf, diesen Schritt politisch vorzubereiten und Verantwortungsträger in Bund und Ländern zu einer Entscheidung über ein solches Verfahren zu bewegen.
Die Forderung von Eva Umlauf nach einer Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens reiht sich ein in eine längere Debatte über den Umgang mit der Partei und die Grenzen des Parteienrechts in Deutschland. Zentral ist dabei Artikel 21 des Grundgesetzes, der Parteien verbietet, die die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen wollen oder den Bestand der Bundesrepublik gefährden.
Ein solches Verfahren wäre juristisch und politisch ein äußerstes Mittel.Rechtlicher Rahmen und HürdenEin Parteiverbot kann ausschließlich vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden.
Das Gericht wird nur tätig, wenn Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung einen entsprechenden Antrag stellen.
Frühere Verfahren, etwa gegen die NPD, haben gezeigt, dass die Anforderungen für ein Verbot sehr hoch sind: Es braucht belastbare Nachweise für verfassungsfeindliche Ziele und deren konkrete Umsetzung durch die Partei oder ihre Anhänger.In der Debatte um die AfD wird deshalb häufig darauf hingewiesen, dass ein Verbotsverfahren nicht nur rechtlich komplex, sondern auch politisch riskant sein kann. Kritiker argumentieren, dass ein Verbot die Partei als Märtyrer erscheinen lassen könnte und Teile ihrer Anhängerschaft weiter radikalisieren könnte. Befürworter halten dagegen, dass die demokratische Ordnung sich gegen gezielte Angriffe schützen müsse.Politische Dimension und Rolle der LänderUmlauf richtet ihren Appell konkret an Hendrik Wüst, der in seiner Funktion als Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen und in der Ministerpräsidentenkonferenz eine wichtige Rolle spielen könnte, wenn die Länder einen Antrag im Bundesrat vorbereiten.
Ihre Bezugnahme auf seine Worte in Auschwitz zielt darauf, moralische Verantwortung und politisches Handeln zu verknüpfen.Die im Brief genannten Pläne der AfD in Sachsen-Anhalt, etwa zu Sonderklassen für Flüchtlingskinder und zur Einschränkung von Inklusion, unterstreichen Umlaufs Sorge, dass politische Mehrheiten genutzt werden könnten, um Standards des Grund- und Menschenrechtsschutzes zurückzufahren.
Für Leserinnen und Leser macht der Vorgang deutlich, dass die Auseinandersetzung mit der AfD inzwischen nicht nur im Bundestag, sondern auch auf Länderebene und im föderalen Zusammenspiel von Bund und Ländern geführt wird.