EU-Wohnungsmarktverordnung: Bundesrat rügt Kommission
heute 01:00 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de
Die Länderkammer sieht durch den geplanten Affordable Housing Act Zuständigkeiten von Ländern und Kommunen berührt. Streitpunkt sind vor allem einheitliche EU-Kriterien und zusätzliche Pflichten für Städte bei Kurzzeitvermietungen.
via dts Nachrichtenagentur
Bundesrat rügt EU-Regeln für WohnungsmarktDie Bundesländer werfen der EU-Kommission bei der neuen Wohnungsmarktverordnung eine Überschreitung ihrer Kompetenzen vor. Am Freitag übermittelte der Bundesrat deshalb eine Subsidiaritätsrüge nach Brüssel, wie die „Welt am Sonntag“ berichtet.EU-Kommission will Kurzzeitvermietung begrenzenDie EU-Kommission hatte Anfang September den „Affordable Housing Act“ vorgelegt. Der Vorschlag soll europaweit einheitliche Regeln für angespannte Wohnungsmärkte schaffen und Einschränkungen der Kurzzeitvermietung an Touristen ermöglichen.Besonders in vielen Großstädten des Mittelmeerraums gilt die Vermietung privater Ferienwohnungen als Belastung für den Wohnungsmarkt. Eine Umsetzung der Verordnung hätte nach Einschätzung der Länder auch Folgen für deutsche Städte und Gemeinden, die bereits eigene Mietwohnungsregeln erlassen haben.Scharrenbach warnt vor KompetenzverlustNordrhein-Westfalens Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) sagte, der „Haustürschlüssel zur Wohnungspolitik“ gehöre in die Hände der Länder und Kommunen und nicht nach Brüssel. Der Bedarf an zusätzlichem Wohnraum lasse sich nicht mit einem einheitlichen Maßstab aus Brüssel beurteilen.Nordrhein-Westfalen habe mit dem Wohnraumstärkungsgesetz bereits klare Regeln zum Schutz von Wohnraum geschaffen, erklärte Scharrenbach. Diese Instrumente dürften nicht durch neue europäische Vorgaben geschwächt werden.Neue Kriterien für Gebiete mit WohnungsmarktstressNach dem Vorschlag der Kommission wären strengere Regeln gegen Kurzzeitvermietungen nur in Gebieten mit besonderem „Wohnungsmarktstress“ möglich. Dafür müssten die Kaufpreise das Achtfache der örtlichen Einkommen übersteigen, sich dieses Verhältnis über zehn Jahre verschärft haben und in den kommenden drei Jahren keine Entspannung absehbar sein.Die Bundesländer haben dagegen bereits mehr als 700 Gebiete anhand bestimmter Mietpreis-Parameter als angespannt eingestuft. Dort können Kommunen die Mietpreisbremse einführen.Kommunen fürchten zusätzlichen AufwandDer EU-Vorschlag würde nach Darstellung der Länderkammer ein neues Registrierungs- und Vollzugssystem für Kurzzeitvermietungen erfordern. Dadurch könnten für Kommunen zusätzliche Kosten und Aufgaben entstehen, die kleinere Gemeinden von entsprechenden Maßnahmen abhalten.Scharrenbach warnte zudem davor, dass Kommunen künftig andere Daten als bisher erheben und auswerten müssten.
Die Länder sehen darin neben dem Kompetenzkonflikt eine zusätzliche bürokratische Belastung.
Die Subsidiaritätsrüge ist ein politisches Kontrollinstrument der nationalen Parlamente. Sie richtet sich gegen EU-Vorhaben, wenn diese nach Auffassung der Mitgliedstaaten besser auf nationaler, regionaler oder kommunaler Ebene geregelt werden sollten.
Der Bundesrat kann damit die Zuständigkeit der EU-Kommission politisch und rechtlich sichtbar infrage stellen, die vorgeschlagene Verordnung aber nicht unmittelbar stoppen.Beim Wohnungsmarkt prallen zwei Regelungsebenen aufeinander. Die EU-Kommission will gemeinsame Kriterien für besonders angespannte Märkte schaffen und den Umgang mit touristischer Kurzzeitvermietung koordinieren.
Die Länder verweisen dagegen auf bereits geltende deutsche Instrumente, darunter die Ausweisung angespannter Wohnungsmärkte und kommunale Regeln für Ferienwohnungen.
Entscheidend ist damit, ob ein einheitlicher europäischer Maßstab den unterschiedlichen regionalen Wohnungsmärkten gerecht werden kann.Folgen für Kommunen und VermieterFür Städte und Gemeinden könnte ein neues Registrierungs- und Vollzugssystem zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten.
Zugleich würde eine europäische Regelung den Handlungsspielraum bei der Begrenzung von Kurzzeitvermietungen möglicherweise stärker an gemeinsame Nachweiskriterien binden.
Für Mieter ist relevant, ob Kommunen wirksam gegen die Umwandlung regulärer Wohnungen in Ferienunterkünfte vorgehen können; für Vermieter und Plattformen wären zusätzliche Registrierungspflichten und Abgrenzungen zu erwarten.Das weitere Verfahren hängt davon ab, wie die EU-Kommission und die anderen Mitgliedstaaten mit dem Einwand umgehen. Im Zentrum steht nicht nur die Frage nach einheitlichen Regeln, sondern auch die Zuständigkeitsverteilung zwischen Brüssel, Bund, Ländern und Kommunen.