Erbschaftsteuer: Dennis Radtke fordert gerechtere Besteuerung
08.10.26 13:21 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de
CDA-Chef Dennis Radtke verlangt keine höheren Steuersätze, sondern eine konsequentere Durchsetzung bestehender Steuerpflichten. Vor der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts rückt damit die steuerliche Behandlung großer Vermögen und geerbter Immobilien erneut in den Mittelpunkt.
via dts Nachrichtenagentur
Der Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels, Dennis Radtke, spricht sich für eine moderate Reform der Erbschaftsteuer und eine gerechtere Besteuerung aus. Vor der anstehenden mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts fordert er vor allem, bestehende Steuerpflichten konsequenter durchzusetzen.Radtke will Schlupflöcher schließenMit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müsse darüber gesprochen werden, ob die Erbschaftsteuer tatsächlich gerecht erhoben werde, sagte Radtke der „Rheinischen Post“. Es gehe nicht um höhere Steuersätze, sondern darum, gesetzliche Schlupflöcher zu schließen und geltendes Recht konsequent zu vollziehen.Wenn große Wohnungsbestände durch Unternehmensstrukturen steuerlich verschont werden könnten, während eine Familie auf das geerbte Elternhaus Steuern zahlen müsse, bestehe Erklärungs- und Handlungsbedarf, sagte der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft.Mehr Kontrolle und Personal für FinanzbehördenDie Finanzbehörden benötigten wirksame Prüfmöglichkeiten und ausreichend Personal, um Steuerpflichten festzustellen und geschuldete Steuern einzuziehen.
Wer Steuern schulde, müsse sie auch zahlen; dies dürfe nicht davon abhängen, ob sich jemand teure Berater oder komplizierte Unternehmenskonstruktionen im Ausland leisten könne, so Radtke.Gleichzeitig müssten Betriebe und Arbeitsplätze geschützt werden. Wo eine sofortige Zahlung die wirtschaftliche Substanz gefährde, könnten Stundungen helfen; eine geschuldete Steuer müsse am Ende aber bezahlt werden.Verhandlung in Karlsruhe beginnt am MontagZuvor hatte sich bereits der Arbeitnehmerflügel der Unionsfraktion im Bundestag offen für eine Reform gezeigt. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am kommenden Montag und Dienstag, dem 12. und 13. Oktober, mündlich über die Erbschaftsteuer.
Die Debatte über die Erbschaftsteuer erreicht unmittelbar vor der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts eine neue politische Phase. Im Zentrum steht nicht nur die Höhe der Steuersätze, sondern die Frage, ob Immobilien, Freibeträge und steuerliche Ausnahmen die heutigen Vermögensverhältnisse noch angemessen abbilden.
Bayern hat eine abstrakte Normenkontrolle angestoßen, in der unter anderem die Bewertung von Grundbesitz, persönliche Freibeträge und Steuersätze eine Rolle spielen.Immobilienwerte und FreibeträgeBesonders sichtbar wird der Konflikt bei geerbten Immobilien.
Der persönliche Freibetrag für Kinder beträgt grundsätzlich 400.000 Euro je Elternteil und gilt seit 2009. Gleichzeitig haben sich die Immobilienpreise seitdem deutlich verändert. Dadurch kann ein geerbtes Haus steuerpflichtig werden, obwohl die Erben daraus zunächst keine laufenden Einnahmen erzielen.Die Karlsruher Verhandlung am 12. und 13. Oktober ist zunächst kein Urteil, sondern eine öffentliche mündliche Erörterung.
Für Betroffene bedeutet das, dass bestehende Regeln zunächst weiter gelten.
Ein späterer Reformbedarf könnte sowohl die Bewertung von Vermögen als auch Freibeträge und Ausnahmen betreffen.Streit über BetriebsvermögenPolitisch besonders sensibel sind Verschonungsregeln für Unternehmen.
Sie sollen verhindern, dass Betriebe zur Finanzierung einer Erbschaftsteuer verkauft oder Arbeitsplätze gefährdet werden.
Zugleich steht die Frage im Raum, wie weit solche Ausnahmen reichen dürfen, wenn große Vermögen übertragen werden.Radtke verbindet deshalb zwei Ziele: Unternehmen und Beschäftigung sollen geschützt, steuerliche Schlupflöcher aber geschlossen werden.
Für Bürger können Änderungen bei Freibeträgen, Immobilienbewertung oder Stundungsregeln direkte Folgen für Nachfolgeplanung, Familienhäuser und Unternehmensübertragungen haben.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene FragenFOCUS online: „Immobilien-Erben zittern: Karlsruhe prüft Erbschaftsteuer – am 12. Oktober wird es spannend“ (06.10.2026)Der Beitrag konzentriert sich auf Immobilienerben und die Spannung zwischen heutigen Immobilienwerten und seit 2009 unveränderten Freibeträgen. Er bestätigt den Termin der Karlsruher Verhandlung und hebt hervor, dass zunächst noch keine Entscheidung erwartet wird.n-tv: „‚Aus dem Gleichgewicht geraten‘: CDU-Politiker Nacke fordert höhere Erbschaftssteuer“ (06.10.2026)Der Artikel ordnet die Debatte stärker parteipolitisch ein und berichtet über den Vorstoß des Vorsitzenden der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion, Stefan Nacke. Anders als Radtke fordert Nacke ausdrücklich höhere Belastungen für große Erbschaften, verbindet dies aber ebenfalls mit dem Schutz der Fortführung von Unternehmen.Gemeinsam ist den Beiträgen der Hinweis auf die bevorstehende Verhandlung in Karlsruhe und den Reformdruck bei der Erbschaftsteuer. Unterschiede bestehen vor allem beim Schwerpunkt: Während FOCUS online die Belastung von Immobilienerben betrachtet, stellt n-tv den unionsinternen Streit über die Höhe der Besteuerung heraus.