Bundestag führt digitale Anwesenheitserfassung DiAnE ab 1. Oktober ein
vor 31 Minuten, dts-nachrichtenagentur.de
Der Bundestag ersetzt zum 1. Oktober die bisherigen Papierlisten zur Anwesenheitserfassung durch ein digitales System. Damit sollen Aufwand und Ressourcenverbrauch in der Parlamentsverwaltung deutlich sinken.
via dts Nachrichtenagentur
Der Bundestag stellt die Erfassung der Anwesenheit seiner Mitglieder zum 1. Oktober vollständig auf ein digitales System um. Künftig müssen Abgeordnete ihre Anwesenheit bei Sitzungen nicht mehr per Unterschrift auf Papierlisten dokumentieren.Digitale Anwesenheitserfassung DiAnE ersetzt PapierlistenBundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) kündigte die Umstellung in einem Brief an die Parlamentarier an, aus dem die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.
Sie spricht darin von einem „wichtigen Meilenstein“ für die Digitalisierung der parlamentarischen Abläufe durch die Einführung der Digitalen Anwesenheitserfassung (DiAnE).Ab dem 1. Oktober ersetzen die digitalen Verfahren die traditionellen Papierlisten.
Die Anwesenheit der Abgeordneten wird dann elektronisch erfasst und verarbeitet.Neue Ausweise und ZeiterfassungsterminalsIhre neuen Abgeordnetenausweise erhalten die Parlamentarier am 22. September am Rande ihrer Fraktionssitzungen.
Mit diesen Ausweisen können sich die Bundestagsabgeordneten künftig an Zeiterfassungsterminals an allen bekannten Eingängen des Bundestags einloggen.Die Anmeldung am Terminal dokumentiert die Anwesenheit bei Sitzungen, sodass handschriftliche Eintragungen entfallen.Entlastung für Verwaltung und UmweltNach Angaben Klöckners spart der Bundestag mit dem neuen System jährlich rund 55.000 Blatt Papier. Zudem fallen etwa 1.000 Arbeitsstunden in der Bundestagsverwaltung weg, die bislang für das Austeilen, Einsammeln und Auswerten der Papierlisten benötigt wurden.Derzeit läuft im Bundestag eine Pilotphase, in der die digitale Anwesenheitserfassung getestet und schrittweise eingeführt wird. Mit dem Start am 1. Oktober soll DiAnE dann regulär den Sitzungsbetrieb begleiten.
Die Einführung der digitalen Anwesenheitserfassung im Bundestag markiert einen weiteren Schritt zur Modernisierung der Arbeitsabläufe im Parlament. Bislang mussten Abgeordnete ihre Anwesenheit bei Sitzungen handschriftlich auf Papierlisten dokumentieren, was zeitaufwendig war und zusätzliche Arbeitsschritte in der Verwaltung nach sich zog.Mit dem System DiAnE werden diese Prozesse nun automatisiert: Die Anwesenheit der Parlamentarier lässt sich künftig elektronisch erfassen und auswerten.
Das reduziert nicht nur den Papierverbrauch deutlich, sondern ermöglicht auch eine schnellere und genauere Dokumentation, etwa für die Abrechnung von Tagegeldern und Sitzungsgeldern oder für die interne Statistik über die Teilnahme an Plenarsitzungen und Ausschüssen.Hintergrund und Ziele der UmstellungDie Maßnahme fügt sich in eine Reihe von Digitalisierungsprojekten des Bundestags ein, etwa bei der elektronischen Aktenführung, der digitalen Bereitstellung von Drucksachen und der Nutzung sicherer Kommunikationsplattformen.
Ziel ist, die Abläufe effizienter zu gestalten und Ressourcen zu sparen, ohne dabei die Transparenz parlamentarischer Arbeit zu verringern.Klöckners Hinweis auf die Einsparung von rund 55.000 Blatt Papier pro Jahr verdeutlicht, dass es neben organisatorischen Vorteilen auch um ökologische Aspekte geht. Gleichzeitig betont die Pilotphase, dass Technik und Prozesse vor dem flächendeckenden Einsatz getestet werden, um Probleme bei der praktischen Anwendung zu minimieren.Bedeutung für Abgeordnete und ÖffentlichkeitFür Abgeordnete ändert sich der Alltag insofern, als sie ihre Anwesenheit künftig am Terminal mit ihrem neuen Ausweis registrieren, statt eine Unterschrift zu leisten.
Dies dürfte viele Abläufe beschleunigen, etwa zu Beginn langer Sitzungstage.Für die Öffentlichkeit bleibt wichtig, dass Anwesenheit weiterhin dokumentiert wird und nachvollziehbar bleibt, da sie ein Baustein zur Bewertung parlamentarischer Arbeit ist. Ob und in welcher Form die digital erfassten Daten über bisherige Transparenzstandards hinaus öffentlich nutzbar werden, hängt von späteren Entscheidungen des Parlaments ab.