Bundesregierung will kleine Hersteller bei EU-Verpackungsregeln entlasten

heute 18:45 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de

Die Bundesregierung legt den EU-Partnern einen Vorschlag zur Lockerung der neuen Verpackungsverordnung vor, der kleine Hersteller entlasten und die Registrierung vereinheitlichen soll. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, ohne die Umweltziele der EU zu kassieren.

EU-Fahnen (Archiv)
EU-Fahnen (Archiv)
via dts Nachrichtenagentur

Die Bundesregierung strebt Änderungen an der seit Sommer geltenden EU-Verpackungsverordnung an und hat den anderen Mitgliedstaaten dazu einen Vorschlag vorgelegt. Die Anpassungen sollen über das geplante Gesetz zur Entbürokratisierung, den sogenannten Umweltomnibus, umgesetzt werden.Ausnahmen für kleine Hersteller geplantKonkret sieht der Vorstoß vor, Kleinhersteller mit weniger als zehn Tonnen Verpackungsmaterial pro Jahr von bestimmten Pflichten der Verordnung auszunehmen.

Sie sollen künftig nicht mehr verpflichtet sein, in den EU-Mitgliedstaaten einen Bevollmächtigten zu benennen, der für die Einhaltung der Regelungen haftbar gemacht werden kann. Für kleinere Betriebe würde damit eine formale Hürde im grenzüberschreitenden Versand wegfallen.Zentrales Register statt 27 EinzelregisternEin weiterer Kernpunkt ist die Einführung eines zentralen Verpackungsregisters für die gesamte Europäische Union. Dieses soll die bislang 27 nationalen Register ersetzen, in denen Hersteller ihre Verpackungen jeweils getrennt anmelden müssen.

Mit einer einzigen europaweiten Registrierung soll der Verwaltungsaufwand sinken und die Teilnahme am Binnenmarkt vereinfacht werden.Verordnung soll Müll reduzieren, Kritik an Bürokratie bleibtDie EU-Verpackungsverordnung ist seit dem Sommer in Kraft und verfolgt das Ziel, den Verpackungsmüll in der Union zu verringern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Zugleich hatten Unternehmen wiederholt auf aus ihrer Sicht übermäßige bürokratische Hürden hingewiesen.

Besonders kleine Firmen warnten davor, den Versand in andere EU-Länder unter den neuen Bedingungen vollständig einstellen zu müssen.Weiterer Verlauf auf EU-Ebene offenMit ihrem Vorstoß setzt die Bundesregierung nun auf Korrekturen innerhalb des bestehenden Regelwerks. Ob und in welcher Form die anderen Mitgliedstaaten die Vorschläge unterstützen, wird von den weiteren Beratungen auf EU-Ebene abhängen.

Änderungen an der Verordnung müssten im europäischen Gesetzgebungsverfahren abgestimmt und beschlossen werden.
Die geplante Lockerung der EU-Verpackungsverordnung durch die Bundesregierung fügt sich in eine breitere Debatte über Bürokratiebelastungen für Unternehmen ein. Seit Inkrafttreten der Verordnung im Sommer sehen sich insbesondere kleine Anbieter mit zahlreichen neuen Vorgaben konfrontiert, wenn sie Waren in andere EU-Staaten liefern.Entlastung für kleine HerstellerDer vorgesehene Schwellenwert von jährlich weniger als zehn Tonnen Verpackungsmaterial zielt auf Betriebe, die zwar grenzüberschreitend tätig sind, aber keine großen Volumina bewegen.

Für sie kann die Pflicht, in jedem betroffenen Mitgliedstaat einen Bevollmächtigten zu benennen, erhebliche Kosten und organisatorischen Aufwand bedeuten.

Die geplante Ausnahme würde den Marktzugang kleiner Unternehmen erleichtern und könnte verhindern, dass Anbieter ihren Versand in andere EU-Länder aus wirtschaftlichen Gründen einstellen.Vereinheitlichung statt FlickenteppichAuch das zentrale Register für Verpackungen adressiert ein strukturelles Problem: Bisher müssen Hersteller sich mit bis zu 27 unterschiedlichen nationalen Systemen auseinandersetzen, was insbesondere für mittelständische Unternehmen mit begrenzten Ressourcen schwer handhabbar ist. Eine europaweite Registrierung könnte Prozesse vereinfachen und zugleich die Kontrolle über Verpackungsströme in der EU transparenter machen.Spannungsfeld zwischen Umwelt- und WirtschaftsinteressenPolitisch steht der Vorstoß der Bundesregierung im Spannungsfeld zwischen Umweltzielen und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit. Die EU-Verpackungsverordnung soll den Müll reduzieren und die Kreislaufwirtschaft stärken, stößt aber bei Unternehmen auf Kritik wegen zusätzlicher Pflichten.

Die jetzt angestrebten Anpassungen über das Entbürokratisierungsgesetz dürften in Brüssel und anderen Hauptstädten aufmerksam verfolgt werden, weil sie zum Präzedenzfall für den Umgang mit neuen EU-Regelwerken werden könnten.

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