Bundespräsidentenwahl: Di Fabio hält Frau in Bellevue nicht für nötig
28.09.26 08:24 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de
Der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio hält eine Frau im Amt des Bundespräsidenten nicht für politisch zwingend. Bei Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht oder anderen Gruppenmerkmalen müsse das Recht jedoch eingreifen.
via dts Nachrichtenagentur
Der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio hält eine Frau im Amt des Bundespräsidenten nicht zwangsläufig für geboten.
Der Jurist, der für das Amt gehandelt wird, sagte dem Tagesspiegel, eine Frau als Bundespräsidentin sei zwar eine sympathische Vorstellung, aber kein politischer Sachzwang.Di Fabio gegen Geschlechterparität als Vorgabe„Die meisten Menschen denken nicht in Gruppen- oder Geschlechterparitäten“, sagte Di Fabio. Wenn jemand aufgrund von Gruppenmerkmalen benachteiligt werde, müsse das Recht allerdings intervenieren.Als Vergleich verwies Di Fabio auf Debatten aus den frühen 1970er-Jahren.
Damals hätten einige Aktivisten Quoten für Arbeiterkinder gefordert, weil diese in Führungspositionen unterrepräsentiert gewesen seien.
Das habe ihn nicht überzeugt.Persönlichkeit soll im Mittelpunkt stehenIm Mittelpunkt der Verfassungsordnung stehe der einzelne Mensch, sagte Di Fabio. Maßgeblich seien dessen Fähigkeiten und Stärken, aber auch Verletzlichkeit, Schwächen und Persönlichkeit.
Die Äußerung von Udo Di Fabio fällt in eine Phase, in der über die Nachfolge im Amt des Bundespräsidenten gesprochen wird. Di Fabio war Richter des Bundesverfassungsgerichts und wird für das höchste Staatsamt gehandelt. Mit seiner Aussage ordnet er die Frage nach einer möglichen ersten Frau im Schloss Bellevue nicht als zwingende politische Vorgabe, sondern als Gegenstand politischer Abwägung ein.Sein Argument knüpft an ein individualistisches Verständnis von Gleichheit an: Entscheidend sollen Fähigkeiten, Persönlichkeit und die konkrete Eignung für das Amt sein, nicht die Zugehörigkeit zu einer Gruppe. Zugleich erkennt Di Fabio an, dass das Recht bei Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht oder anderen Gruppenmerkmalen eingreifen müsse. Damit trennt er zwischen dem Verbot von Diskriminierung und einer politischen Repräsentationsvorgabe.Debatte über Repräsentation und AuswahlFür die politische Bedeutung der Personalentscheidung ist diese Unterscheidung relevant. Das Amt des Bundespräsidenten wird nicht direkt vom Volk, sondern von der Bundesversammlung gewählt. Neben parteipolitischer Unterstützung zählen deshalb öffentliche Integrationskraft, verfassungsrechtliche Autorität und die Fähigkeit, unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen anzusprechen.Die Debatte über eine Frau im Amt berührt damit zwei Ebenen: die symbolische Repräsentation eines vielfältigen Landes und die Auswahl nach individueller Eignung. Di Fabios Position legt den Schwerpunkt klar auf die zweite Ebene, ohne einen rechtlichen Schutz vor Benachteiligung infrage zu stellen.