Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag: Miersch bleibt bei Plan
heute 20:33 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hält an der Koalitionsvereinbarung mit CDU und CSU fest, wonach Beschäftigte künftig bereits am ersten Krankheitstag ein Attest vorlegen sollen. Zugleich signalisiert er Änderungsmöglichkeiten im parlamentarischen Verfahren und verweist auf die Kritik aus der Ärzteschaft.
via dts Nachrichtenagentur
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hält an der geplanten Einführung einer Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag fest. Zugleich stellte er Korrekturen im parlamentarischen Verfahren in Aussicht.Miersch verweist auf Koalitionsvereinbarung„Erstmal gibt es eine Geschäftsgrundlage und die gilt natürlich für mich“, sagte Miersch im TV-Format „Hard Talk mit Gordon Repinski“ des Nachrichtensenders der „Welt“. Damit bekräftigte er die Vereinbarung mit CDU und CSU vom 1. Juli.„Erstmal gibt es diese Vereinbarung“, sagte der SPD-Fraktionschef. Zugleich verwies er auf zahlreiche Stimmen, die eine andere Ausgestaltung der Regelung verlangten.SPD-Fraktionschef hält Einigung selbst für falschMiersch bezeichnete die bisherige Einigung in der Koalition als falsch. Er stehe jedoch in einer Koalition, die nur funktioniere, wenn sich die Partner verständigten.Gleichzeitig stellte er ein intensives parlamentarisches Verfahren in Aussicht. Kritische Stimmen würden dabei sicherlich berücksichtigt, sagte Miersch. Besonders die Einwände von Medizinern müssten einfließen; die Worte der Ärzte nehme er sehr ernst.Union hatte weitergehende ForderungenMiersch verwies zudem darauf, dass die Union ursprünglich noch weitergehende Maßnahmen gefordert habe. Im Gespräch seien unter anderem Karenztage gewesen, die für die SPD nicht vorstellbar seien.
Die geplante Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag würde eine zentrale Regel der bisherigen deutschen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verändern. Bislang müssen Beschäftigte ihre Erkrankung unverzüglich melden; ein ärztlicher Nachweis wird grundsätzlich erst verlangt, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Arbeitgeber können das Attest allerdings schon früher verlangen.Der politische Streit verbindet damit zwei unterschiedliche Ziele: Eine frühere Bescheinigung soll Fehlanreize bei kurzen Krankmeldungen begrenzen und Arbeitgebern schneller Rechtssicherheit geben.
Zugleich würde jeder eintägige Infekt einen Arztkontakt oder eine andere zugelassene Form der Krankschreibung erforderlich machen.
Das kann Praxen zusätzlich belasten und Beschäftigte mit leichten, rasch abklingenden Erkrankungen organisatorisch stärker beanspruchen.Parlamentarischer SpielraumMierschs Äußerungen zeigen, dass die Koalitionsvereinbarung vom 1. Juli politisch weiterhin als Arbeitsgrundlage gilt, die konkrete Ausgestaltung aber im parlamentarischen Verfahren verändert werden könnte. Denkbar wären etwa Ausnahmen, eine gestufte Regelung oder eine Begrenzung auf bestimmte Fallgruppen.
Eine Entscheidung über solche Details ist mit der Ankündigung eines intensiven Verfahrens noch nicht verbunden.Für Beschäftigte und Unternehmen bleibt deshalb entscheidend, welche gesetzliche Regelung tatsächlich beschlossen wird. Bis dahin gelten die bestehenden Pflichten zur Krankmeldung und zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.