AfD-Politiker Krah soll in Spionageprozess aussagen

31.07.25 12:00 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de

Der Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah (AfD) soll im Spionageprozess gegen seinen langjährigen Mitarbeiter Jian G.

Maximilian Krah (Archiv)
Maximilian Krah (Archiv)
über dts Nachrichtenagentur

als Zeuge aussagen.

Wie der "Spiegel" berichtet, wurde Krah für den 3. September vor den Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden geladen.

Krahs früherer Assistent ist angeklagt, jahrelang für die Volksrepublik China spioniert zu haben.

Der Generalbundesanwalt wirft dem in China geborenen G. geheimdienstliche Agententätigkeit in besonders schwerem Fall vor.

Neben zahlreichen internen Dokumenten aus dem Europaparlament soll Jian G. der Anklage zufolge auch Informationen über Spitzenpolitiker der AfD gesammelt haben.

Nach Recherchen des "Spiegel" stellten Ermittler drei in chinesischer Sprache verfasste Dossiers sicher, die teils detaillierte Angaben zu Flügelkämpfen innerhalb der AfD, zu angeblichen Machtambitionen von Co-Parteichef Tino Chrupalla sowie dem Privat- und Intimleben der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel enthielten.

Vom "Spiegel" mit dem Inhalt der Dossiers konfrontiert, bestritt Krah, Parteiinterna mit seinem früheren Mitarbeiter ausgetauscht zu haben, "schon gar nicht über das Privatleben von Frau Weidel". Vermutlich habe Jian G. "irgendwelche irgendwo aufgeschnappten Gerüchte und alte Erkenntnisse zusammengeschrieben und dann mir zugeordnet". Der AfD-Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt bestritt das Gespräch mit G. nicht, bezeichnete die ihm zugeschriebenen Aussagen aber als größtenteils "frei erfunden".

AfD-Chef Chrupalla sagte dem "Spiegel", die ihn betreffenden Passagen seien eine "unwahre Story", offenbar solle "im Auftrag einer fremden Macht" die Doppelspitze der AfD torpediert werden.

Seine Co-Vorsitzende Weidel ließ über einen Sprecher mitteilen, dass sie von den Behörden bislang nicht über den Inhalt der bei Jian G. beschlagnahmten Dossiers informiert worden sei und sich daher aktuell nicht dazu äußern könne. Die Verteidigung von G. ließ Anfragen laut "Spiegel" unbeantwortet.

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