AfD Berlin will geförderte Wohnungen erst nach der Wahl verteilen
10.09.26 05:00 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de
Die Berliner AfD will geförderten Wohnraum nach einem Punktesystem vergeben und „Berliner“ dabei bevorzugen. Parteichefin Kristin Brinker lässt offen, ab wann Menschen nach dieser Logik als Berliner gelten sollen.
via dts Nachrichtenagentur
Die AfD Berlin will geförderten Wohnraum nur an Berliner vergeben und die genaue Definition von „Berliner“ erst nach der Wahl festlegen.
AfD-Spitzenkandidatin Kristin Brinker sagte dem Tagesspiegel, es gebe dafür „keine Jahreszahl“.Definition soll später folgenNach Brinkers Darstellung sei man Berliner, „wenn man diese Stadt am Laufen hält, wenn man sie trägt“. Genannt wurden dafür etwa Beschäftigte im Pflegebereich, Handwerker oder Polizisten.
Eine konkrete Zahl von Wohnjahren nannte Brinker auch auf mehrfache Nachfrage nicht.Punktesystem für geförderten WohnraumIm Wahlprogramm fordert die AfD Berlin „Vorrang für Einheimische“. Vorgesehen ist ein Punktesystem, bei dem Berliner, die in der Stadt geboren sind oder seit vielen Jahren dort leben, bei der Vergabe geförderter Wohnungen bevorzugt werden sollen.
Nach dem Programm soll das für Mietwohnungen ebenso gelten wie für Bestände landeseigener Wohnungsunternehmen.Die Partei will dabei mehrere Kriterien bündeln. Neben der Wohndauer sollen demnach Einkommenshöhe, Kinderzahl, Pflegeverantwortung und Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen berücksichtigt werden.Abgrenzung nach HerkunftBrinker machte zugleich deutlich, dass bestimmte Gruppen nach diesem Modell nicht profitieren sollen.
Sie nannte dabei „Ausländer, die jetzt aus den Flüchtlingsunterkünften umgezogen werden in solche landeseigenen Wohnungen“.
Die Berliner AfD koppelt ihre Wohnungspläne an ein Punktesystem, das geförderten Wohnraum nach eigener Definition von „Berliner“ priorisieren soll. Politisch reiht sich der Vorschlag in eine bundesweit bekannte Linie der Partei ein, die soziale Leistungen stärker an Herkunft, Dauer des Aufenthalts und aus ihrer Sicht „leistungstragende“ Berufe binden will.In Berlin trifft das auf einen besonders angespannten Wohnungsmarkt. Geförderte Wohnungen und die Bestände landeseigener Unternehmen sind knapp, zugleich wächst der politische Druck, diese Ressourcen möglichst transparent und rechtssicher zu vergeben.
Ein Modell, das Wohnsitzdauer, Einkommen, Kinderzahl, Pflegeverantwortung und Tätigkeit in systemrelevanten Bereichen kombinieren soll, würde deshalb voraussichtlich nicht nur verwaltungspraktische Fragen aufwerfen, sondern auch rechtlich und verfassungsrechtlich genau geprüft werden.Politische SprengkraftBrinkers Ankündigung, die konkrete Definition von „Berliner“ erst nach der Wahl auszuarbeiten, verschiebt die eigentliche Konfliktlinie in die spätere Umsetzung.
Entscheidend wäre dann nicht mehr nur die politische Botschaft, sondern die Frage, ob ein solches System mit Gleichbehandlung, Landesrecht und den Regeln der sozialen Wohnraumförderung vereinbar wäre.AusblickFür die Debatte in Berlin ist der Vorstoß vor allem deshalb relevant, weil er zwei Knappheiten zusammenführt: die knappe Zahl geförderter Wohnungen und den Streit darüber, nach welchen Kriterien sie verteilt werden sollen.
Selbst ohne eine fertige Ausgestaltung setzt die AfD damit ein Thema, das in Wahlkämpfen schnell über Wohnungsbau hinaus auf Fragen von Zugehörigkeit, sozialer Priorisierung und staatlicher Steuerung übergreift.