Blutgeld (expiation fine; tranfer payment to the blood court; blood money)

Früher (und in arabischen Staaten teilweise bis heute) eine Zahlung, die einmalig oder regelmässig vor allem bei fahrlässiger Körperverletzung an den Geschädigten oder bei Tötung (etwa: ein Mauerwerk stürzt ein und erdrückt eine Person) an die Hinterbliebenen zu leisten war, auch Sühnegeld, Wergeld und Manngeld genannt. Bei Übergabe eines Verbrechers an das Blutgericht (Tribunal über Leben und Tod) zu zahlender Betrag. Belohnung für denjenigen, durch dessen Zeugnis jemand aufgegriffen und vor Gericht gestellt wird ("Judaslohn"). Angesammeltes Vermögen, das durch die Tötung von Personen erworben wurde. In weitem Sinne zu Lasten anderer Menschen unrechtmässig erworbene Einnahmen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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