Unternehmensbericht (company report)

Wer in Deutschland Wertpapiere im Segment geregelter Markt an der Börse einführen will, muss nach dem Verkaufsprospekt-Gesetz eine in Form und Inhalt vorgegebene und von den Aufsichtsbehörden kontrollierte Offenlegung aller wichtigen Gegebenheiten des Unternehmens vorlegen. Siehe Börsenzulassungsprospekt, Ad-hoc-Mitteilung, Emissionsprospekt, Prospekt-Datenbank, WertpapierVerkaufsprospekt. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 16 ff.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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