Memoranda of Understanding, MoU (so auch im Deutschen gesagt)

Beidseitige Vereinbarung zwischen den Aufsichtsbehörden verschiedener Länder. Sie enthalten Absichtserklärungen über den Austausch vertraulicher Informationen, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu erleichtern. Im besonderen wird vereinbart, Auskunftsersuchen bei Ermittlungen in Insiderfällen, bei Marktmanipulation oder anderen Verstössen im Rahmen der jeweiligen nationalen Gesetze nachzukommen. Absprachen über die Bewältigung allfälliger Finanzkrisen zwischen einzelnen Staaten (der EU). Siehe Multilateral Memorandum of Understanding. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 50 f., Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 59 f. (Initiative der IOSCO; S. 60: Liste der MoUs zwischen der BaFin und Aufsichtsbehörden anderer Länder in den Bereichen Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und Wertpapieraufsicht), Monatsbericht der EZB vom Februar 2007, S. 81 ff. (ausführliche Darstellung in Bezug auf MoU bei Finanzkrisen in der EU), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 62 (Übersicht bilateraler MoU in den einzelnen Aufsichtsbereichen).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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