Chinese Wall (so auch meistens im Deutschen; der Ausdruck "Abschottung" ist seltener geworden)

Die von den Aufsichtsbehörden vorgeschriebene funktionale und/oder räumliche Trennung von Vertraulichkeitsbereichen in Wertpapierdienstleistungs-Unternehmen. Die bereichsüberschreitende Weitergabe von Informationen (Wall Crossing) und die Einschaltung von Mitarbeitern aus anderen Bereichen ist nur statthaft, wenn sich die Informationsweitergabe auf das erforderliche Mass beschränkt (Need-to-know-Prinzip). Siehe Abschottung, Compliance, Corporate Governance, Insider, Mitarbeiterleitsätze, Need-toknow- Prinzip, Nominee, Offenlegungspflicht, Organkredite, System Securities Watch Application (SWAP), Verhaltenskodex, Wall Crossing. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 126 (hier: Trennung von hauseigenen Analysten und Emissionsgeschäft bei Börseneinführungen) und der jeweilige Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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