Seller' Note (so auch im Deutschen gesagt)

Wenn nicht anders definiert auf dem Finanzmarkt eine Kaufpreisstundung. Der Verkäufer eines Papiers gewährt dem Käufer auf diese Weise ein Darlehn, in der Regel unter vertraglich genau festgelegten Bedingungen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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