Namensanteil (registered share)

Über das von einer Kapitalanlagegesellschaft aufgelegte und betreute Vermögen werden keine Anteilscheine (Regelfall) ausgegeben. Vielmehr führt der Fonds ein Verzeichnis der Anleger. Siehe Investmentanteil.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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