Nachweismakelei (detection brokerage)

Die Empfehlung an Anleger, bestimmte Finanzinstrumente zu erwerben und Benennung eines Verkäufers. Diese Dienstleistung gilt als eine Unterart der Anlage-Vermittlung und bedarf der Erlaubnis. Siehe Anlageberatung, Beratung, Marktmissbrauchs-Richtlinie. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 199 f. (strittige Rechtsfragen).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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