Akzept (bill of acceptance)

Die Annahme einer Wechselschuld durch den Bezogenen (drawee). Er wird durch seine Unterschrift rechtlich zum Akzeptanten (acceptor) mit der Verpflichtung, den Wechselbetrag bei Fälligkeit zu zahlen. Ein von der Bank hereingenommener Wechsel. Der Kunde lässt diesen im Regelfall bei der Bank diskontieren und zahlt dem Institut das so gewährte Darlehn (acceptance credit) bei Fälligkeit des Wechsel zurück. Siehe Diskontierung, Diskontsatz, Notenbankfähigkeit, Wechselkredit.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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