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Strauß-Prozess kurzfristig verschoben: Der für Mittwoch geplante Prozess um die Klage von Max Strauß gegen den Freistaat Bayern auf die Zahlung von rund 900 000 Euro ist kurzfristig verschoben worden. Strauß und seine Anwälte hätten die Kammer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, teilte das Münchner Landgericht am Mittwoch mit. - zum Verkleinern klicken Bild: © ddp.de Vergrößern Strauß-Prozess kurzfristig verschoben: Der für Mittwoch geplante Prozess um die Klage von Max Strauß gegen den Freistaat Bayern auf die Zahlung von rund 900 000 Euro ist kurzfristig verschoben worden. Strauß und seine Anwälte hätten die Kammer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, teilte das Münchner Landgericht am Mittwoch mit.

Strauß-Prozess kurzfristig verschoben

Mittwoch, 14.07.2010 | 10:18 Uhr Der für Mittwoch geplante Prozess um die Klage von Max Strauß gegen den Freistaat Bayern auf die Zahlung von rund 900 000 Euro ist kurzfristig verschoben worden. Strauß und seine Anwälte hätten die Kammer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, teilte das Münchner Landgericht am Mittwoch mit.
Strauß-Prozess kurzfristig verschoben: Der für Mittwoch geplante Prozess um die Klage von Max Strauß gegen den Freistaat Bayern auf die Zahlung von rund 900 000 Euro ist kurzfristig verschoben worden. Strauß und seine Anwälte hätten die Kammer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, teilte das Münchner Landgericht am Mittwoch mit. - zum Verkleinern klicken
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Strauß-Prozess kurzfristig verschoben: Der für Mittwoch geplante Prozess um die Klage von Max Strauß gegen den Freistaat Bayern auf die Zahlung von rund 900 000 Euro ist kurzfristig verschoben worden. Strauß und seine Anwälte hätten die Kammer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, teilte das Münchner Landgericht am Mittwoch mit.

Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Der Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß (CSU) fordert nach Gerichtsangaben wegen des Schadens, den er im Zusammenhang mit dem gegen ihn geführten Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung genommen habe, mindestens 100 000 Euro Schmerzensgeld und rund 800 000 Euro Schadenersatz. Er wirft dem Freistaat diverse Amtspflichtverletzungen vor.

Der heute 51-Jährige war 2004 vom Landgericht Augsburg wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidung jedoch wieder auf und verwies den Prozess zurück nach Augsburg. Dort wurde Strauß schließlich von dem Vorwurf freigesprochen.

ddp





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