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Präsidenten-Pension für Wulff laut Bundestag fraglich: Im Falle eines Rücktritts kann sich Bundespräsident Christian Wulff des gesetzlich vorgesehenen Ehrensolds nicht sicher sein. Das geht aus einer aktuellen Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor, aus der die 'Bild'-Zeitung (Samstagausgabe) zitiert. Demnach steht der Ehrensold laut Gesetz zwar auch einem Bundespräsidenten zu, der vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet. - zum Verkleinern klicken Bild: © ddp.de Vergrößern Präsidenten-Pension für Wulff laut Bundestag fraglich: Im Falle eines Rücktritts kann sich Bundespräsident Christian Wulff des gesetzlich vorgesehenen Ehrensolds nicht sicher sein. Das geht aus einer aktuellen Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor, aus der die 'Bild'-Zeitung (Samstagausgabe) zitiert. Demnach steht der Ehrensold laut Gesetz zwar auch einem Bundespräsidenten zu, der vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet.

Präsidenten-Pension für Wulff laut Bundestag fraglich

am 11.02.2012 Im Falle eines Rücktritts kann sich Bundespräsident Christian Wulff des gesetzlich vorgesehenen Ehrensolds nicht sicher sein. Das geht aus einer aktuellen Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor, aus der die 'Bild'-Zeitung (Samstagausgabe) zitiert. Demnach steht der Ehrensold laut Gesetz zwar auch einem Bundespräsidenten zu, der vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet.
Präsidenten-Pension für Wulff laut Bundestag fraglich: Im Falle eines Rücktritts kann sich Bundespräsident Christian Wulff des gesetzlich vorgesehenen Ehrensolds nicht sicher sein. Das geht aus einer aktuellen Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor, aus der die 'Bild'-Zeitung (Samstagausgabe) zitiert. Demnach steht der Ehrensold laut Gesetz zwar auch einem Bundespräsidenten zu, der vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet. - zum Verkleinern klicken
Bild: © ddp.de
Präsidenten-Pension für Wulff laut Bundestag fraglich: Im Falle eines Rücktritts kann sich Bundespräsident Christian Wulff des gesetzlich vorgesehenen Ehrensolds nicht sicher sein. Das geht aus einer aktuellen Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor, aus der die 'Bild'-Zeitung (Samstagausgabe) zitiert. Demnach steht der Ehrensold laut Gesetz zwar auch einem Bundespräsidenten zu, der vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet.

Berlin (dapd). Bedingung ist aber, das Ausscheiden erfolgt aus 'politischen oder gesundheitlichen Gründen'. Derzeit liegt der Ehrensold bei 199.000 Euro pro Jahr.

Die mehrseitige juristische Untersuchung geht der Frage nach, was unter 'politischen' Gründen zu verstehen ist, und kommt zu dem Ergebnis: 'Gründe, die im privaten Verhalten des Präsidenten liegen, werden eher keine politischen Gründe im Sinne' des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten sein. Es sprächen vielmehr 'starke Argumente' dafür, dass politische Gründe nur solche seien, die 'unmittelbar mit der Ausübung des Amtes des Bundespräsidenten zusammenhängen'.

Allerdings gebe es in der Frage des Ehrensoldes für zurückgetretene Bundespräsidenten bislang 'keine Staatspraxis' und so gut wie keine juristische Kommentierung.

dapd





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